Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland an. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis. Den Steuersatz legt jedes Bundesland selbst fest; er reicht aktuell von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Saarland). Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Kurz erklärt am Beispiel
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einem Steuersatz von 6,5 % beträgt die Grunderwerbsteuer 26.000 €.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.