Rückstellung für künftige Nacharbeits- und Mängelkosten aus bereits erbrachten Leistungen – mindert den steuerlichen Gewinn.
Mehr dazu: Gewährleistungsrückstellung
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 25.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.