Ein geldwerter Vorteil ist ein Sachbezug, den ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Barlohn erhält und der als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu versteuern ist (§ 8 EStG). Der Vorteil wird mit seinem Geldwert angesetzt und unterliegt Lohnsteuer und Sozialabgaben. Für bestimmte Sachbezüge gelten Freigrenzen oder pauschale Bewertungen, etwa die 1-%-Regelung beim Firmenwagen.
Mehr dazu: Firmenwagen versteuern 2026: 1-%-Regel und E-Auto-Vorteil
Kurz erklärt am Beispiel
Darf ein Mitarbeiter den Firmenwagen (Bruttolistenpreis 40.000 €) privat nutzen, sind monatlich 400 € (1 %) als geldwerter Vorteil zu versteuern.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.