Die Gelangensbestätigung ist ein Belegnachweis, mit dem der Abnehmer bestätigt, dass eine Ware im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung tatsächlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt ist. Sie ist eine der Möglichkeiten, die Umsatzsteuerfreiheit einer solchen Lieferung nachzuweisen (§ 17b UStDV). Sie enthält unter anderem Name und Anschrift des Abnehmers, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware, den Bestimmungsort sowie Ausstellungsdatum und Unterschrift des Abnehmers.
Mehr dazu: Innergemeinschaftlicher Erwerb · Reverse-Charge-Verfahren
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Kölner Großhändler liefert Maschinen an einen Kunden in Frankreich; erst mit der unterschriebenen Gelangensbestätigung kann er die Lieferung umsatzsteuerfrei stellen.
Weitere Begriffe
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