Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Erbschaftsteuer

Steuer-Glossar

Erbschaftsteuer

Stand: 20.09.2026

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen, etwa durch Erbschaft oder Vermächtnis. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Wie viel Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis (Steuerklasse) und vom Wert des Erwerbs ab. Vor der Besteuerung werden persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG abgezogen: für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, für Kinder 400.000 € und für Enkel in der Regel 200.000 €.

Kurz erklärt am Beispiel

Erbt ein Kind von einem Elternteil 450.000 €, bleiben 400.000 € steuerfrei; nur die restlichen 50.000 € werden versteuert.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.