Eine Einlage ist die Zuführung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 EStG). Sie mindert den steuerlichen Gewinn, weil sich das Betriebsvermögen erhöht, ohne dass ein betrieblicher Ertrag vorliegt. Einlagen werden grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung bewertet; für junge Wirtschaftsgüter gelten Sonderregeln.
Mehr dazu: Teilwert · Betriebsvermögen
Kurz erklärt am Beispiel
Bringt ein Gründer seinen privaten Pkw mit einem Teilwert von 8.000 € ins Betriebsvermögen ein, wird dieser Betrag als Einlage erfasst.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.