Due Diligence bezeichnet die sorgfältige Prüfung eines Unternehmens vor einem Kauf oder einer Übernahme. Der Käufer oder Investor durchleuchtet den Betrieb dabei in verschiedenen Bereichen – vor allem steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich (finanziell), teils auch technisch oder umweltbezogen. Ziel ist es, Chancen realistisch einzuschätzen und vor allem Risiken, Haftungsfallen und stille Lasten aufzudecken, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. Die Ergebnisse fließen in die Kaufpreisverhandlung sowie in Garantien und Haftungsregelungen des Vertrags ein. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet sinngemäß „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“.
Mehr dazu: Betriebsübernahme im Handwerk
Kurz erklärt am Beispiel
Vor dem Kauf eines Handwerksbetriebs prüft der Erwerber im Rahmen der Due Diligence Bücher, Verträge und Steuerlage, um versteckte Risiken und Haftungen frühzeitig zu erkennen.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.