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Steuer-Glossar

BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)

Stand: 20.09.2026

Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist eine meist monatliche Auswertung, die die Finanzbuchhaltung zu aussagekräftigen Kennzahlen verdichtet. Die verbreitete Standard-BWA führt vom Umsatz über den Rohertrag (Rohertrag = Umsatz − Wareneinsatz) und die einzelnen Kostenblöcke bis zum vorläufigen Ergebnis des Zeitraums. Sie zeigt damit schnell, wie sich Erlöse, Kosten und Ergebnis entwickeln, und dient als Steuerungs- und Bankinstrument – Kreditinstitute verlangen sie regelmäßig. Die BWA ist jedoch kein Jahresabschluss: Sie enthält vorläufige Werte und ersetzt weder Bilanz noch endgültige Gewinnermittlung.

Mehr dazu: BWA im Handwerk verstehen

Kurz erklärt am Beispiel

Die monatliche BWA zeigt dem Handwerksbetrieb nach jedem Monat, ob Umsatz, Rohertrag und Kosten im Plan liegen – lange bevor der Jahresabschluss vorliegt.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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