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Steuer-Glossar

Buchwert

Stand: 20.09.2026

Der Buchwert ist der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut in der Bilanz angesetzt ist: die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die bis dahin vorgenommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen (AfA). Man spricht deshalb auch von fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder vom Restbuchwert. Er sinkt über die Nutzungsdauer und beträgt bei voll abgeschriebenen Gütern oft nur noch einen Erinnerungswert von 1 €.

Mehr dazu: Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster

Kurz erklärt am Beispiel

Eine Maschine kostet 20.000 € und wird jährlich um 2.000 € abgeschrieben. Nach drei Jahren beträgt der Buchwert noch 14.000 €.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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