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Steuer-Glossar

Betriebsstätte

Stand: 20.09.2026

Eine Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient – etwa die Geschäftsleitung, eine Zweigniederlassung, eine Werkstatt oder ein Lager. Der Begriff ist vor allem für die Gewerbesteuer wichtig: Unterhält ein Betrieb Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag zwischen ihnen zerlegt (Gewerbesteuer-Zerlegung). Auch im internationalen Steuerrecht entscheidet die Betriebsstätte darüber, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die dort erzielten Gewinne zusteht.

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Handwerksbetrieb mit Werkstatt in Köln und festem Lager in Bonn hat zwei Betriebsstätten – die Gewerbesteuer wird auf beide Gemeinden verteilt.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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