Die Betriebsnummer ist ein achtstelliges Kennzeichen, das jeder Betrieb in Deutschland benötigt, der sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt. Vergeben wird sie vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Sie identifiziert den Arbeitgeber eindeutig gegenüber den Sozialversicherungsträgern und ist Voraussetzung dafür, dass Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV-Meldungen) übermittelt werden können. Arbeitgeber beantragen die Betriebsnummer vor der ersten Lohnabrechnung online über das Portal des Betriebsnummern-Service. Ohne Betriebsnummer kann kein Mitarbeiter ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet werden.
Kurz erklärt am Beispiel
Wer den ersten Mitarbeiter einstellt, beantragt zunächst online eine Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, bevor die erste Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.