Betriebseinnahmen sind alle Zuflüsse in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Der Begriff ist gesetzlich nicht ausdrücklich definiert, wird aber in Anlehnung an § 8 EStG und den Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG ausgelegt. Sie erhöhen den steuerlichen Gewinn – anders als Einlagen oder durchlaufende Posten, die keine Betriebseinnahmen sind.
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Kurz erklärt am Beispiel
Zahlt ein Kunde die Rechnung eines Handwerkers über 5.000 €, ist dieser Betrag eine Betriebseinnahme und erhöht den Gewinn.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.