Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Sie mindern als Aufwand den steuerlichen Gewinn und damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Voraussetzung ist ein objektiver betrieblicher Zusammenhang; rein private Aufwendungen sind nicht abziehbar, gemischt veranlasste Kosten sind ggf. aufzuteilen.
Mehr dazu: Betriebsausgaben für Influencer & Content Creator absetzen
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Malerbetrieb kauft Farbe, Pinsel und Arbeitskleidung – diese Kosten sind als Betriebsausgaben voll abziehbar und senken den Gewinn.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.