Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die der Kunde leistet, bevor die Lieferung oder Leistung vollständig erbracht ist. Umsatzsteuerlich gilt die Mindest-Ist-Besteuerung: Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG) – auch bei der Soll-Versteuerung. Über Anzahlungen wird per Abschlags- bzw. Anzahlungsrechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis abgerechnet.
Mehr dazu: Abschlags- & Anzahlungsrechnung am Bau
Kurz erklärt am Beispiel
Ein Handwerker erhält im März 5.950 € (5.000 € netto + 950 € USt) als Anzahlung. Die 950 € USt sind bereits mit der März-Voranmeldung anzumelden, obwohl die Arbeit erst später fertig wird.
Weitere Begriffe
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.