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Steuerberatung Garten- & Landschaftsbau (GaLaBau)

GaLaBau-Betriebe: Steuerberatung mit Abgrenzung Pflege vs. Bauleistung, § 13b und Saisonarbeit.

Stand: 20.09.2026Festpreis100 % digital

Vom Pflasterbau über Teichanlagen bis zur reinen Gartenpflege: Im GaLaBau entscheidet die Art der Leistung über Umsatzsteuersatz, Reverse-Charge und Lohnabrechnung. Wir kennen die Besonderheiten Ihres Gewerks – inklusive Saisonarbeit und eigenem Tarifwerk.

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Worauf es im Garten- & Landschaftsbau steuerlich ankommt

§ 13b UStG: Bauleistung oder nicht?

Erd-, Pflaster- und Wegebau gelten in der Regel als Bauleistung mit Steuerschuldumkehr. Reine Gartenpflege, Rasenmähen oder Heckenschnitt dagegen nicht. Wir grenzen jeden Auftrag sauber ab.

7 % oder 19 % Umsatzsteuer?

Die Lieferung von Pflanzen, Gehölzen und Blumen ist mit 7 % ermäßigt, die Pflanz- und Pflegeleistung mit 19 %. Bei gemischten Aufträgen kommt es auf die korrekte Aufteilung an.

Haushaltsnahe Leistungen (§ 35a)

Bei Privatkunden sind Gartenarbeiten oft nach § 35a EStG begünstigt. Eine korrekt aufgebaute Rechnung – Lohn getrennt von Material – verschafft Ihren Kunden den Steuerbonus und Ihnen einen Verkaufsvorteil.

Saisonarbeit & kurzfristige Beschäftigung

Spitzen im Frühjahr und Sommer lassen sich über kurzfristige Beschäftigung und Saisonkräfte abbilden. Wir richten die Lohnabrechnung rechtssicher ein und behalten die Grenzen im Blick.

Eigenes Tarif- & Sozialkassenwerk

Der GaLaBau hat einen eigenen Rahmentarifvertrag mit eigener Sozialkasse – nicht zu verwechseln mit der SOKA-Bau. Wir sorgen für korrekte Meldungen und Beiträge.

Maschinen & Fuhrpark abschreiben

Bagger, Radlader, Transporter und Geräte binden viel Kapital. Mit Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung holen Sie Steuervorteile vor und planen Ersatzbeschaffungen.

Steuerberatung, die Ihr Gewerk versteht

Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, wo bei Ihnen steuerlich Potenzial liegt – ohne Fachchinesisch, dafür mit echtem Branchenwissen.

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Passende Fachartikel

  • Abgrenzung Gartenpflege (keine Bauleistung) vs. Erd-/Pflasterarbeiten (§ 13b möglich)

  • Bauabzugsteuer § 48 EStG bei baunahen Leistungen am Grundstück

  • Saison- und Aushilfskräfte in der Lohnabrechnung

  • § 35a EStG: haushaltsnahe Dienstleistungen für Privatkunden

Häufige Fragen

Ist Gartenpflege eine Bauleistung?

Reine Pflege (Rasen, Hecke, Bepflanzung) ist keine Bauleistung. Erd-, Pflaster- und Mauerarbeiten können dagegen unter § 13b fallen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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