§ 13b UStG, SOKA-Bau, ARGEs — wir kennen die Komplexität Ihrer Branche.
Reverse-Charge bei Bauleistungen, Bauabzugssteuer mit Freistellungsbescheinigung, Sub-Sub-Konstellationen, ARGE-Beteiligungen, Saison-Kurzarbeitergeld und Investitionsabzug für Krane und Maschinen — das Bau- und Ausbauhandwerk ist die komplexeste Steuerlandschaft im Handwerk. Wir sind tagtäglich darin unterwegs.
Diese Themen prägen die Steuer-Welt des Bauhandwerks.
Vom § 13b UStG bis zum SOKA-Bau: Das Bauhandwerk hat die strengsten Spezialregeln im gesamten Handwerk. Wir kennen jeden Stolperstein.
Reverse-Charge bei Bauleistungen
Wenn der Leistungsempfänger selbst Bauleistungen erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer. Wir prüfen jeden Auftrag im Voraus auf Reverse-Charge-Pflicht und vermeiden teure Rechnungskorrekturen und Doppelbesteuerungen.
Sozialkasse des Baugewerbes
Beitragsmeldungen, Urlaubskasse, Berufsbildung, Saisonzuschlag — wir richten die monatlichen SOKA-Bau-Meldungen so ein, dass sie automatisch aus Ihrer Lohnabrechnung laufen, inklusive Branchenmindestlohn-Prüfung.
Bauabzugssteuer & Freistellung
15 Prozent Bauabzugssteuer drohen bei jeder Bauleistung an Unternehmer — außer Sie haben eine gültige Freistellungsbescheinigung (USt 1 TG). Wir beantragen, verlängern und prüfen die Bescheinigungen Ihrer Subunternehmer.
Abschlagsrechnungen & Anzahlungen
Kumulierte Abschläge nach VOB, Sicherheitseinbehalte, Schlussrechnungen — die korrekte umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Behandlung ist im Baugewerbe entscheidend. Wir richten Ihre Buchführung darauf aus.
Arbeitsgemeinschaften
ARGEs auf Großbaustellen sind steuerlich eigenständige Gebilde (GbR). Gewinnverteilung, Innenumsätze, Auseinandersetzungsbilanzen — wir gestalten den ARGE-Vertrag steueroptimiert und führen die separate Buchhaltung.
Saison-Kurzarbeitergeld & Schlechtwetter
Wintergeld, Mehraufwands-Wintergeld, Saison-KUG und Ergänzungsleistungen — wir holen für Ihre Mitarbeiter alles ab, was die Bundesagentur für Arbeit für das Bauhandwerk bereitstellt.
IAB für Maschinen, Krane, Fahrzeuge
Bis zu 50 Prozent vor der Anschaffung absetzen: Bagger, Kran, Stampfer, Mörtelmaschinen, LKW. Wir berechnen den optimalen Investitionsabzugsbetrag und behalten die Verwendungsfrist im Blick.
Sub-Sub-Konstellationen
Wenn Sie als Sub-Sub für einen Generalunternehmer arbeiten, der für einen Bauträger leistet, wird die § 13b-Kette komplex. Wir prüfen jede Stufe und garantieren saubere Rechnungen vom Erstauftraggeber bis zum Endkunden.
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Die Steuerthemen, die im Bau- und Ausbauhandwerk am häufigsten zählen – verständlich erklärt.
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Häufige Fragen
Wann fällt bei mir § 13b an?
Wenn Sie eine Bauleistung an einen anderen Bauleistenden erbringen, schuldet dieser die Umsatzsteuer. Ihre Rechnung geht dann ohne USt mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
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Weiterlesen →Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.