Der TikTok Shop und das Live-Shopping haben aus vielen Creatorn faktisch Online-Händler gemacht. Sobald Sie Waren verkaufen oder Provisionen für vermittelte Verkäufe erhalten, gelten dieselben steuerlichen Regeln wie für jeden anderen Onlinehandel – dazu kommen besondere Aufzeichnungs- und Haftungspflichten der Plattform, die sich unmittelbar auf Ihre Registrierungspflichten auswirken. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum 2026-09-20 wieder.
Einkommensteuer: Verkäufe sind gewerbliche Einkünfte
Der Verkauf von Waren über den TikTok Shop und das Live-Shopping ist eine nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte selbstständige Tätigkeit und damit eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG. Die Einkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG und unterliegen Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Anders als bei rein künstlerischen oder schriftstellerischen Leistungen handelt es sich hier nicht um eine freiberufliche Tätigkeit.
Vor dem ersten Verkauf ist ein Gewerbe anzumelden. Nach § 14 GewO muss der Beginn eines stehenden Gewerbes der zuständigen Behörde angezeigt werden. Das Finanzamt versendet anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, über den Sie unter anderem Ihre Steuernummer und – bei Bedarf – Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten.
Gewerbesteuer und der Freibetrag von 24.500 Euro
Als Gewerbetreibende unterliegen Sie grundsätzlich der Gewerbesteuer. Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt jedoch ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Erst der darüber hinausgehende Gewinn wird mit Gewerbesteuer belastet. Die gezahlte Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften über § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass es bei durchschnittlichen Hebesätzen häufig zu keiner echten Doppelbelastung kommt.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Ob Sie Umsatzsteuer ausweisen müssen, hängt von Ihrem Umsatz ab. Nach der seit 2025 geltenden Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) sind Ihre Umsätze umsatzsteuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Die 100.000-Euro-Grenze ist dabei keine Prognose, sondern eine feste Obergrenze: Bereits der Umsatz, mit dem sie überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung.
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und können im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Für einen Warenhandel mit hohem Wareneinkauf ist das oft nachteilig; ein freiwilliger Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann sinnvoll sein. In der Regelbesteuerung führen Sie 19 Prozent Umsatzsteuer (bzw. 7 Prozent bei begünstigten Waren) an das Finanzamt ab und ziehen die Vorsteuer aus Ihren Einkäufen ab.
Verkäufe an Privatkunden in der EU: § 3c UStG und das OSS-Verfahren
Versenden Sie Waren an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten, liegen innergemeinschaftliche Fernverkäufe vor. Der Ort der Lieferung und damit die Steuerpflicht richtet sich nach § 3c UStG: Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes geschuldet. Es gilt allerdings eine EU-einheitliche Bagatellgrenze von 10.000 Euro netto pro Kalenderjahr, die alle EU-Fernverkäufe zusammenfasst. Bis zu diesem Betrag dürfen Sie weiterhin die deutsche Umsatzsteuer abrechnen; wird die Grenze überschritten, ist der Umsatz im jeweiligen Bestimmungsland zu versteuern.
Damit Sie sich nicht in jedem einzelnen EU-Land umsatzsteuerlich registrieren müssen, gibt es das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Über eine einzige Registrierung und Quartalsmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und zahlen Sie die in allen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral. Die Teilnahme ist freiwillig, erspart aber den Registrierungsaufwand in mehreren Ländern und ist für grenzüberschreitend verkaufende Creator in der Praxis meist die einzig sinnvolle Lösung.
Einfuhr aus dem Drittland: die 150-Euro-Grenze und IOSS
Beziehen Sie Ware aus einem Drittland – etwa als Dropshipping direkt vom Hersteller in China an den Kunden – ist zu beachten: Seit dem 1. Juli 2021 ist jede Wareneinfuhr in die EU einfuhrumsatzsteuerpflichtig; die frühere Freigrenze von 22 Euro ist entfallen. Für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 Euro, die an Privatpersonen in der EU verkauft werden, steht der Import-One-Stop-Shop (IOSS) zur Verfügung.
Über den IOSS wird die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf erhoben und über eine zentrale Monatsmeldung beim BZSt abgeführt; die Ware ist dann bei der Einfuhr von der Einfuhrumsatzsteuer befreit und wird schneller durch den Zoll abgefertigt. Ohne IOSS fällt Einfuhrumsatzsteuer an, die häufig erst beim Empfänger erhoben wird – mit entsprechend schlechterer Kundenerfahrung. Verkäufe über einen elektronischen Marktplatz wie den TikTok Shop können zudem dazu führen, dass die Plattform als fiktiver Lieferer gilt und die Umsatzsteuer selbst schuldet.
Plattformpflichten: § 22f und § 25e UStG
TikTok betreibt mit dem Shop eine elektronische Schnittstelle. Der Betreiber ist nach § 22f UStG verpflichtet, für die über die Plattform handelnden Unternehmer bestimmte Daten aufzuzeichnen – unter anderem den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift, die erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer, den Ort des Beginns der Beförderung und den Bestimmungsort sowie Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes. Diese Aufzeichnungen sind aufzubewahren und dem Finanzamt auf Anforderung elektronisch zu übermitteln.
Ergänzend regelt § 25e UStG die Haftung: Der Betreiber der Schnittstelle haftet für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus den über seine Plattform unterstützten Lieferungen. Von dieser Haftung wird er befreit, wenn ihm eine gültige, dem Händler vom Bundeszentralamt für Steuern nach § 27a UStG erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt. Genau deshalb verlangen Marktplätze wie der TikTok Shop von gewerblichen Verkäufern die Hinterlegung einer gültigen umsatzsteuerlichen Registrierung. Fehlt sie, kann die Plattform den Verkäufer sperren, um die eigene Haftung auszuschließen.
Was Sie konkret tun sollten
Gewerbe anmelden (§ 14 GewO) und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, bevor Sie den ersten Verkauf abwickeln.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt beantragen und im TikTok-Shop-Konto hinterlegen, um die Marktplatzhaftung nach § 25e UStG zu erfüllen.
Prüfen, ob die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) für Sie günstig ist oder ob der Verzicht wegen des Vorsteuerabzugs sinnvoller ist.
Bei EU-Verkäufen die 10.000-Euro-Grenze überwachen und rechtzeitig zum OSS-Verfahren beim BZSt registrieren.
Bei Importen aus Drittländern über die IOSS-Teilnahme entscheiden und die 150-Euro-Sachwertgrenze im Blick behalten.
Alle Verkaufsdaten sauber dokumentieren – die Plattformdaten nach § 22f UStG müssen mit Ihrer Buchführung übereinstimmen.
Häufige Fragen
Muss ich für den TikTok Shop ein Gewerbe anmelden?
Ja. Der Verkauf von Waren über den TikTok Shop ist eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 EStG. Sie müssen den Gewerbebetrieb nach § 14 GewO anmelden, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen. Das gilt auch für nebenberufliche Verkäufe und für Live-Shopping mit Verkaufsabsicht.
Warum verlangt TikTok eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Der Marktplatzbetreiber haftet nach § 25e UStG für nicht abgeführte Umsatzsteuer seiner Händler. Er wird von der Haftung befreit, wenn ihm eine gültige, nach § 27a UStG erteilte USt-IdNr des Verkäufers vorliegt. Deshalb ist die Hinterlegung einer gültigen Registrierung Voraussetzung für den Verkauf; fehlt sie, droht die Sperrung.
Ab wann muss ich Umsatzsteuer in anderen EU-Ländern abführen?
Sobald Ihre gesamten EU-Fernverkäufe an Privatkunden im Kalenderjahr 10.000 Euro netto überschreiten, ist die Lieferung nach § 3c UStG im Bestimmungsland zu versteuern. Über das OSS-Verfahren beim BZSt können Sie diese Umsatzsteuer zentral in einer Quartalsmeldung erklären, statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen.
Was gilt beim Import von Waren aus China oder anderen Drittländern?
Seit dem 1. Juli 2021 ist jede Einfuhr einfuhrumsatzsteuerpflichtig; die 22-Euro-Freigrenze ist entfallen. Für Sendungen bis 150 Euro Sachwert an Privatkunden können Sie den Import-One-Stop-Shop (IOSS) nutzen: Die Umsatzsteuer wird beim Verkauf erhoben und zentral beim BZSt gemeldet, die Einfuhr ist dann von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Zahle ich als TikTok-Shop-Verkäufer Gewerbesteuer?
Grundsätzlich ja, aber für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro auf den Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Erst der darüber liegende Gewinn wird belastet, und die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
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Weiterlesen →Quellen
- § 15 EStG – Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gesetze-im-internet.de)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht des Gewerbes (gesetze-im-internet.de)
- § 11 GewStG – Steuermesszahl und Freibetrag (gesetze-im-internet.de)
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de)
- § 3c UStG – Ort der Lieferung beim Fernverkauf (gesetze-im-internet.de)
- § 22f UStG – Besondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle (gesetze-im-internet.de)
- § 25e UStG – Haftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle (gesetze-im-internet.de)
- BZSt – One-Stop-Shop, EU-Regelung (bzst.de)
- BZSt – Import-One-Stop-Shop (bzst.de)
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.