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Gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe haben 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr, schwerbehinderte Arbeitnehmer 35. Je 12 Beschäftigungstage entsteht ein Urlaubstag. Die Urlaubsvergütung beträgt nach § 8 BRTV 14,25 % des Bruttolohns (11,4 % Urlaubsentgelt plus 25 % zusätzliches Urlaubsgeld). Der Arbeitgeber zahlt sie mit dem Lohn aus und bekommt sie von der SOKA-BAU erstattet, auch wenn der Anspruch bei einem früheren Arbeitgeber entstanden ist.
Wie viele Urlaubstage haben Bauarbeiter?
Der Urlaub gewerblicher Arbeitnehmer ist im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) geregelt und wird über das Urlaubsverfahren der SOKA-BAU abgewickelt. Die Grundregeln:
30 Arbeitstage im Kalenderjahr, Samstage zählen nicht als Arbeitstage.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben 35 Arbeitstage.
Der Anspruch wächst mit der Beschäftigung: Nach je 12 Beschäftigungstagen in Baubetrieben entsteht ein Urlaubstag, bei Schwerbehinderten nach je 10,3 Beschäftigungstagen.
Beschäftigungstage sind alle Kalendertage des Arbeitsverhältnisses einschließlich Wochenenden und Feiertagen. Ein voller Monat zählt 30, ein volles Jahr 360 Beschäftigungstage. 360 geteilt durch 12 ergibt die 30 Urlaubstage. Nicht als Beschäftigungstage zählen unentschuldigte Fehltage und ein zusammenhängender unbezahlter Urlaub von mehr als 14 Kalendertagen.
Bei Teilzeit werden die Beschäftigungstage gekürzt: Arbeitstage pro Woche geteilt durch 5, mal 30. Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, kommt auf 18 Beschäftigungstage im Monat.
Während des Jahres rundet die SOKA-BAU die Urlaubstage auf volle Tage ab. Am Jahresende werden Bruchteile ab einem halben Tag aufgerundet. Den Stand zeigt der jährliche Arbeitnehmerkontoauszug, den die SOKA-BAU allen gewerblichen Arbeitnehmern zum Stichtag 31.12. bereitstellt.
Wie hoch ist die Urlaubsvergütung?
Die Urlaubsvergütung richtet sich nicht nach dem aktuellen Stundenlohn, sondern nach dem Bruttolohn, den der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer an die SOKA-BAU gemeldet hat.
Bestandteil | Gewerbliche Arbeitnehmer | Schwerbehinderte |
|---|---|---|
Urlaubsentgelt | 11,4 % des Bruttolohns | 13,3 % des Bruttolohns |
Zusätzliches Urlaubsgeld | 25 % des Urlaubsentgelts | 25 % des Urlaubsentgelts |
Urlaubsvergütung gesamt | 14,25 % | 16,63 % |
Der Wert eines einzelnen Urlaubstags ergibt sich so: angesammelte Urlaubsvergütung in Euro geteilt durch die angesammelten Urlaubstage. Nimmt der Arbeitnehmer nur einen Teil seines Urlaubs, berechnet die SOKA-BAU für den Rest einen neuen Tagessatz: Bruttolohn, Urlaubsvergütung und Urlaubstage des Jahres werden neu ermittelt, bereits gewährte Tage und Beträge abgezogen.
Für Zeiten ohne Lohn gibt es unter Umständen eine Mindesturlaubsvergütung. Sie entsteht bei unverschuldeter Krankheit ohne Entgeltfortzahlung, bei Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld (1. Dezember bis 31. März) und bei Bezug von Kurzarbeitergeld (1. April bis 30. November). Berechnet wird sie mit 12,5 % (Schwerbehinderte 14,6 %) aus Ausfallstunden mal zuletzt gemeldetem Bruttostundenlohn ohne Zuschläge. Deshalb ist die korrekte Meldung der Ausfallstunden wichtig, etwa beim Saison-Kurzarbeitergeld im Winterbau.
Rechenbeispiel: Urlaubsvergütung berechnen
Beispiel: Ein Maurer war 2025 das ganze Jahr bei einem Baubetrieb im Tarifgebiet West beschäftigt. Der Betrieb hat für ihn 42.000 € Bruttolohn gemeldet. Er hatte 2025 keinen Urlaub genommen und nimmt im März 2026 zehn Tage Resturlaub aus 2025.
Rechenschritt | Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
Beschäftigungstage 2025 | 12 Monate × 30 | 360 Tage |
Urlaubstage 2025 | 360 : 12 | 30 Tage |
Urlaubsentgelt | 42.000 € × 11,4 % | 4.788,00 € |
Zusätzliches Urlaubsgeld | 4.788,00 € × 25 % | 1.197,00 € |
Urlaubsvergütung gesamt | 42.000 € × 14,25 % | 5.985,00 € |
Wert eines Urlaubstags | 5.985,00 € : 30 | 199,50 € |
Auszahlung für 10 Tage im März 2026 | 10 × 199,50 € | 1.995,00 € |
Erstattung durch die SOKA-BAU an den Betrieb | 1.995,00 € |
Der Betrieb zahlt 1.995,00 € mit der Märzabrechnung aus, meldet die zehn Urlaubstage und die gezahlte Vergütung und erhält den Betrag erstattet. Für den Maurer bleiben 20 Urlaubstage im Wert von 3.990,00 € aus 2025 übrig. Die Urlaubsvergütung ist normaler Arbeitslohn und unterliegt Lohnsteuer und Sozialversicherung.
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?
Angesparte Urlaubsansprüche gehen bei einem Wechsel innerhalb der Bauwirtschaft automatisch auf den neuen Baubetrieb über. Der neue Arbeitgeber gewährt den Urlaub, zahlt die Vergütung aus und bekommt sie von der SOKA-BAU erstattet. Es spielt keine Rolle, bei welchem Betrieb der Anspruch entstanden ist. Jeder Arbeitgeber zahlt während der Beschäftigung den Urlaubsbeitrag an die SOKA-BAU, der das Verfahren finanziert. Wie hoch der Beitrag 2026 ist, steht im Beitrag SOKA-BAU: Beiträge, Pflichten und Verfahren.
Beispiel: Ein Fliesenleger wechselt zum 01.07.2026 den Betrieb. Beim alten Arbeitgeber hat er von Januar bis Juni 21.000 € verdient und keinen Urlaub genommen. Beim neuen Arbeitgeber verdient er im Juli und August zusammen 7.400 €. Im September nimmt er zehn Tage Urlaub.
Rechenschritt | Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
Beschäftigungstage Januar bis August | 8 × 30 | 240 Tage |
Urlaubstage | 240 : 12 | 20 Tage |
Gemeldeter Bruttolohn beider Betriebe | 21.000 € + 7.400 € | 28.400 € |
Urlaubsvergütung | 28.400 € × 14,25 % | 4.047,00 € |
Wert eines Urlaubstags | 4.047,00 € : 20 | 202,35 € |
Auszahlung durch den neuen Betrieb für 10 Tage | 10 × 202,35 € | 2.023,50 € |
Der neue Betrieb zahlt 2.023,50 € aus und bekommt sie vollständig erstattet, obwohl ein großer Teil des Anspruchs beim alten Arbeitgeber entstanden ist. Voraussetzung ist, dass beide Betriebe ihre Monatsmeldungen korrekt abgegeben haben. Fehlende Meldungen verkürzen den Anspruch.
Erstattung an den Arbeitgeber
Für den Betrieb ist die Urlaubsvergütung im Ergebnis ein Durchlaufposten, wenn das Verfahren sauber läuft:
Urlaub gewähren und die Urlaubsvergütung mit der Lohnabrechnung auszahlen.
Urlaubstage und gezahlte Vergütung in der Monatsmeldung angeben, spätestens bis zum 15. des Folgemonats.
Die SOKA-BAU erstattet den Betrag und verrechnet ihn mit dem fälligen Beitrag. Ein Guthaben nach der Verrechnung wird ausgezahlt.
Dabei gilt:
Erstattet wird nur tariflicher Urlaub. Freiwillig gewährter Mehrurlaub wird nicht erstattet.
Erstattet werden nur volle Urlaubstage.
Eine Verrechnung setzt voraus, dass alle Monatsmeldungen und Stammdaten vorliegen und keine offenen Beträge bestehen.
Der Erstattungsanspruch verfällt, wenn er nicht bis zum 30.09. des Folgejahres geltend gemacht wird. Endet das Arbeitsverhältnis, verfällt er bereits am 15. des zweiten Monats nach dem Monat der Beendigung.
Verfall, Entschädigung und Abgeltung
Urlaub soll genommen werden. Was nicht genommen wird, verfällt nach festen Fristen, kann aber unter Umständen ausgezahlt werden, allerdings mit einem geringeren Satz.
Übertragung: Nicht genommener Urlaub wird automatisch ins Folgejahr übertragen. Beim Urlaubnehmen werden zuerst die ältesten Ansprüche verbraucht.
Verfall gegenüber dem Arbeitgeber: Urlaubsansprüche verfallen zum Ende des nächsten Kalenderjahres. Urlaub aus 2025 kann also bis 31.12.2026 genommen werden. Nach der Rechtsprechung muss der Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hinweisen und ausdrücklich zur Urlaubnahme auffordern.
Entschädigung: Ist der Urlaub verfallen, kann der Arbeitnehmer im darauffolgenden Jahr bei der SOKA-BAU eine Entschädigung beantragen. Urlaub aus 2024, verfallen zum 31.12.2025, kann 2026 entschädigt werden.
Abgeltung: Wer aus dem Baugewerbe ausscheidet, kann sich den Urlaub auszahlen lassen. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass er seit mindestens drei Monaten nicht mehr im Baugewerbe arbeitet, inzwischen eine Ausbildung macht oder Angestellter ist oder eine Rente bezieht. Der Antrag ist bis zum Ende des Folgejahres möglich.
Höhe: Entschädigung und Abgeltung betragen 12,5 % des Bruttolohns (Schwerbehinderte 14,6 %), also weniger als die 14,25 % bei genommenem Urlaub. Der Unterschied finanziert nach § 8 BRTV den tariflichen Solidarausgleich, unter anderem die Mindesturlaubsvergütung.
Krankheit: Urlaubsansprüche aus Mindesturlaubsvergütung wegen Krankheit oder Kurzarbeit verfallen erst zum 31.03. des übernächsten Jahres. Die Entschädigung ist dann bis zum 31.03. des Folgejahres möglich.
Anträge auf Entschädigung und Abgeltung stellt der Arbeitnehmer selbst online im Kundenportal der SOKA-BAU. Bei der Abgeltung behält die SOKA-BAU die Lohnsteuer ein. Den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung leitet sie über den Arbeitgeber an die Einzugsstelle weiter.
Beispiel Entschädigung: Ein Arbeitnehmer hat vier Tage Urlaub aus 2024 im Wert von je 199,50 € nicht genommen, also 798,00 € Urlaubsvergütung. Das entspricht einem Bruttolohn von 798,00 € : 14,25 % = 5.600,00 €. Als Entschädigung erhält er 2026 nur 12,5 % davon, also 700,00 €. Durch das Verfallenlassen gehen 98,00 € verloren.
Sonderfälle
Auszubildende nehmen während der Ausbildung nicht am Urlaubsverfahren teil. Für Auszubildende im Auslernjahr und für jugendliche Arbeitnehmer gelten besondere Regeln.
Elternzeit: Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht und wird danach übertragen. Gekürzt wird nur für volle Kalendermonate.
Altersteilzeit: Der Urlaub soll vor Beginn genommen werden. Nur ein Rest, der nicht mehr genommen werden kann, wird abgegolten.
Weiterbildung, etwa Meisterschule: Bei ruhendem Arbeitsverhältnis gelten die tariflichen Verfallfristen. Verfällt Urlaub, besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
24. und 31. Dezember: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können einvernehmlich je einen Urlaubstag einbringen, um den geringeren Monatslohn auszugleichen.
Krank im Urlaub: Durch ärztliches Attest nachgewiesene Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Für diese Tage zahlt der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung statt Urlaubsvergütung.
Entsandte Arbeitnehmer ausländischer Betriebe nehmen ebenfalls am Urlaubsverfahren teil. Wer eigene Monteure ins Ausland schickt, findet die Pflichten im Beitrag Auslandseinsatz von Monteuren.
Typische Fehler in der Praxis
Urlaubsvergütung nach Stundenlohn statt nach 14,25 % berechnet. Dann stimmen Auszahlung und Erstattung nicht überein, und die Differenz trägt der Betrieb.
Urlaub nicht gemeldet. Ohne Meldung keine Erstattung. Nach dem 30.09. des Folgejahres ist der Anspruch verfallen.
Ausfallstunden nicht gemeldet. Wer Krankheits- oder Kurzarbeitsstunden nicht meldet, nimmt dem Mitarbeiter die Mindesturlaubsvergütung.
Freiwilliger Mehrurlaub als Tarifurlaub abgerechnet. Zusätzliche Tage über den Tarif hinaus werden nicht erstattet.
Kein Hinweis auf drohenden Verfall. Fehlt der Hinweis, kann der Urlaub gegenüber dem Arbeitgeber womöglich nicht verfallen.
Arbeitnehmerkontoauszug nicht geprüft. Fehler in den Urlaubsdaten können nur innerhalb von zwei Monaten über den Berichtigungsanspruch korrigiert werden.
CAPSIVERA rechnet Baulöhne für Handwerksbetriebe einschließlich der SOKA-BAU-Meldungen ab. Grundbegriffe zum Verfahren finden Sie im Glossar SOKA-BAU, weitere Themen rund um den Betrieb auf der Seite Bau- und Ausbauhandwerk.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage habe ich als Bauarbeiter?
Gewerbliche Arbeitnehmer im Baugewerbe haben nach dem BRTV 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr, Schwerbehinderte 35. Der Anspruch entsteht schrittweise: Nach je 12 Beschäftigungstagen kommt ein Urlaubstag hinzu, bei Schwerbehinderten nach je 10,3 Tagen.
Wie berechnet sich das Urlaubsgeld bei der SOKA-BAU?
Die Urlaubsvergütung beträgt 14,25 % des gemeldeten Bruttolohns: 11,4 % Urlaubsentgelt plus 25 % davon als zusätzliches Urlaubsgeld. Für einen Urlaubstag wird die angesammelte Vergütung durch die angesammelten Urlaubstage geteilt. Bei 42.000 € Jahresbruttolohn sind das 5.985 € für 30 Tage, also 199,50 € pro Tag.
Nehme ich meinen Urlaub mit, wenn ich den Baubetrieb wechsle?
Ja. Innerhalb der Bauwirtschaft gehen angesparte Urlaubsansprüche automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Der neue Betrieb zahlt die Urlaubsvergütung aus und bekommt sie von der SOKA-BAU erstattet, auch für Ansprüche aus dem alten Betrieb.
Wann verfällt mein Urlaub bei der SOKA-BAU und was bekomme ich dann?
Urlaub verfällt gegenüber dem Arbeitgeber zum Ende des nächsten Kalenderjahres, Urlaub aus 2025 also am 31.12.2026. Danach können Sie im Folgejahr bei der SOKA-BAU eine Entschädigung beantragen. Sie beträgt 12,5 % des Bruttolohns statt 14,25 %.
Wie bekommt der Arbeitgeber das Urlaubsgeld von der SOKA-BAU zurück?
Der Arbeitgeber meldet die gewährten Urlaubstage und die gezahlte Vergütung in der Monatsmeldung. Die SOKA-BAU erstattet den Betrag und verrechnet ihn mit dem fälligen Beitrag. Der Anspruch muss bis zum 30.09. des Folgejahres geltend gemacht werden, freiwilliger Mehrurlaub wird nicht erstattet.
Kann ich mir als Bauarbeiter den Urlaub auszahlen lassen, wenn ich die Branche verlasse?
Ja, über die Abgeltung. Voraussetzung ist zum Beispiel, dass Sie seit mindestens drei Monaten nicht mehr im Baugewerbe arbeiten oder inzwischen Angestellter oder Auszubildender sind. Die Abgeltung beträgt 12,5 % des Bruttolohns und wird online im Kundenportal der SOKA-BAU beantragt.
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Weiterlesen →Quellen
- SOKA-BAU – Urlaub (Urlaubsdauer, Beschäftigungstage, Teilzeit)
- SOKA-BAU – Urlaubsvergütung (14,25 %, § 8 BRTV)
- SOKA-BAU – Urlaub und Erstattungen (Berechnung, Tagessatz, Fristen)
- SOKA-BAU – Verfall der Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche
- SOKA-BAU – Entschädigung
- SOKA-BAU – Abgeltung
- SOKA-BAU – Mindesturlaubsvergütung
- SOKA-BAU – Arbeitnehmerkontoauszug
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 27.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.