Wer im Handwerk investiert – in eine neue Maschine, ein Werkstattfahrzeug, die Digitalisierung der Auftragsabwicklung oder in energieeffiziente Technik –, braucht dafür Kapital. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellt für solche Vorhaben zinsgünstige Förderkredite bereit. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Programme für Handwerksbetriebe, wie das sogenannte Hausbankprinzip funktioniert und wie Sie Förderkredite sinnvoll mit steuerlichen Vorteilen wie dem Investitionsabzugsbetrag verbinden.
Das Hausbankprinzip: So läuft die KfW-Förderung
Die KfW zahlt Förderkredite nicht direkt an Betriebe aus. Sie arbeitet nach dem Hausbankprinzip: Sie stellen den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl – Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Diese prüft Ihr Vorhaben und Ihre Bonität, reicht den Antrag an die KfW weiter und schließt mit Ihnen den Kreditvertrag. Die Hausbank bleibt Ihr Ansprechpartner für Auszahlung und Rückzahlung.
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt und bewilligt sein, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Wer die Maschine bereits gekauft oder den Vertrag unterschrieben hat, kann in der Regel nicht mehr nachträglich gefördert werden. Planen Sie das Bankgespräch daher früh ein und bringen Sie Kostenvoranschläge, einen Finanzierungsplan und – bei Gründungen – einen Businessplan mit.
ERP-Gründerkredit – StartGeld: für Gründung und Übernahme
Für die Existenzgründung, die Übernahme eines Betriebs und die Festigung junger Unternehmen ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld (Programmnummer 067) das zentrale Einstiegsprogramm. Er richtet sich an neu gegründete Unternehmen, an Betriebsübernahmen sowie an junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
Kreditbetrag: bis zu 200.000 Euro je Antragsteller.
Verwendung: Investitionen und Betriebsmittel – etwa Ausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Miete, Personal und Warenlager.
Kein Eigenkapital erforderlich.
Bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen nur Zinsen anfallen.
Die KfW entlastet die Hausbank durch eine Haftungsfreistellung, was die Kreditvergabe erleichtert.
Das StartGeld eignet sich besonders, wenn Sie Ihren Meisterbetrieb neu aufbauen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen und dabei ohne großes Eigenkapital starten. Mehr zum Gründungsprozess lesen Sie in unserem Ratgeber zur Gründung eines Handwerksbetriebs.
ERP-Förderkredit KMU: für Investitionen und Wachstum
Ist der Betrieb etabliert und wollen Sie größer investieren oder wachsen, kommt der ERP-Förderkredit KMU (Programmnummern 365 und 366) in Betracht. Er richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition – also Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Auch Einzelunternehmen und Freiberufler können ihn nutzen; junge Unternehmen unter fünf Jahren erhalten besonders günstige Konditionen.
Kreditbetrag: bis zu 25 Millionen Euro je Vorhaben, bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.
Verwendung: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager sowie Übernahmen und Beteiligungen.
Laufzeiten je nach Verwendung: für Investitionen bis zu 5, 10 oder 20 Jahre, für Betriebsmittel 2 bis 10 Jahre.
Tilgungsfreie Anlaufjahre je nach Laufzeitvariante (bis zu drei Jahre bei der 20-Jahres-Variante).
Die Variante 366 enthält eine Haftungsfreistellung für die Hausbank.
Typische Verwendungszwecke im Handwerk
Handwerksbetriebe nutzen KfW-Kredite vor allem für vier Bereiche:
Maschinen und Werkstattausstattung: von der CNC-Fräse bis zur Hebebühne.
Fahrzeuge: Werkstatt- und Montagefahrzeuge, zunehmend auch Elektrofahrzeuge.
Digitalisierung: Handwerkersoftware, Warenwirtschaft, digitale Zeiterfassung und die Umstellung auf die E-Rechnung.
Energieeffizienz: energetische Modernisierung von Werkstatt und Betriebsgebäude, effizientere Anlagentechnik.
Für Energieeffizienz- und Klimaschutzvorhaben unterhält die KfW zusätzlich spezielle Programme. Welches Programm im Einzelfall am besten passt und welche Konditionen aktuell gelten, klären Sie am besten direkt mit Ihrer Hausbank oder über die KfW.
Ablauf und Antrag über die Hausbank
Vorhaben planen: Kosten ermitteln, Angebote einholen, Finanzierungsbedarf festlegen.
Beratung nutzen: Erstinformation bei der KfW oder der Handwerkskammer, dann Termin mit der Hausbank.
Antrag stellen: gemeinsam mit der Hausbank vor Vorhabensbeginn.
Prüfung und Zusage: Die Hausbank prüft, leitet an die KfW weiter, es folgt der Kreditvertrag.
Abruf und Umsetzung: Kredit abrufen und Vorhaben umsetzen.
KfW-Konditionen wie Zinssätze und Höchstbeträge ändern sich regelmäßig. Verbindliche, tagesaktuelle Angaben erhalten Sie ausschließlich bei Ihrer Hausbank oder der KfW.
Förderkredit und Steuer clever kombinieren
Ein Förderkredit senkt Ihre Finanzierungskosten – die steuerliche Abschreibung senkt Ihren Gewinn und damit die Steuerlast. Beides schließt sich nicht aus, sondern ergänzt sich.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können kleine und mittlere Betriebe bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten schon vor der Investition gewinnmindernd abziehen (bei Einhaltung der Gewinngrenze von 200.000 Euro). Nach der Anschaffung wirkt die reguläre Abschreibung (AfA), gegebenenfalls kombiniert mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG und – wo anwendbar – der degressiven Abschreibung. So finanzieren Sie über die KfW und ziehen den steuerlichen Aufwand zeitlich vor. Details lesen Sie in unseren Ratgebern zum Investitionsabzugsbetrag und zur degressiven Abschreibung.
Welche Kombination aus Förderkredit, IAB und Abschreibung für Ihren Betrieb steuerlich am günstigsten ist, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Für eine passgenaue Planung fragen Sie ein Erstgespräch an.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand zum angegebenen Stand-Datum wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur im Rahmen einer persönlichen Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich den KfW-Kredit direkt bei der KfW beantragen?
Nein. KfW-Förderkredite laufen nach dem Hausbankprinzip. Sie stellen den Antrag bei Ihrer Hausbank oder Sparkasse, die ihn an die KfW weiterleitet. Die Hausbank ist Ihr Vertragspartner.
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Ja. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt sein. Wer die Maschine bereits gekauft oder den Vertrag unterschrieben hat, kann in der Regel nicht nachträglich gefördert werden.
Welches Programm passt für eine Betriebsübernahme?
Für Gründung, Übernahme und junge Betriebe in den ersten fünf Jahren ist der ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) mit bis zu 200.000 Euro der übliche Einstieg. Für größere Investitionen etablierter Betriebe kommt der ERP-Förderkredit KMU (365/366) in Frage.
Kann ich einen KfW-Kredit mit steuerlicher Abschreibung kombinieren?
Ja. Förderkredit und Abschreibung wirken unabhängig voneinander. Sie können ein Vorhaben über die KfW finanzieren und gleichzeitig den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG sowie die reguläre und gegebenenfalls degressive Abschreibung nutzen.
Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze?
Zinssätze und Höchstbeträge der KfW ändern sich regelmäßig und hängen von Programm, Laufzeit und Bonität ab. Tagesaktuelle, verbindliche Konditionen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder direkt bei der KfW.
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Weiterlesen →Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.