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Das im Juli 2025 verabschiedete steuerliche Investitionssofortprogramm (oft „Wachstumsbooster“ genannt) bringt für investierende Betriebe zwei starke Hebel zusammen: die wiedereingeführte degressive Abschreibung und den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG.
Degressive AfA: bis zu 30 % im ersten Jahr
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist die degressive AfA wieder zulässig. Der Satz beträgt das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 30 %.
Beispiel: Ein Firmenwagen mit sechs Jahren Nutzungsdauer hätte linear 16,67 % pro Jahr. Degressiv wären das dreifach = 50 %, gedeckelt auf 30 %. Statt 16,67 % können im ersten Jahr also 30 % des Anschaffungswerts abgeschrieben werden – der Liquiditätsvorteil kommt früh.
Investitionsabzugsbetrag: Steuern vor der Investition sparen
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vorab gewinnmindernd abgezogen werden – bevor die Investition überhaupt getätigt ist. Voraussetzung: Der steuerliche Gewinn liegt bei höchstens 200.000 € und die Investition erfolgt innerhalb der nächsten drei Jahre.
Wird nicht investiert, wird der Abzug rückwirkend rückgängig gemacht – dann fällt der Steuervorteil wieder weg und es entstehen Nachzahlungszinsen.
Die Kombination
Beide Instrumente lassen sich verbinden: Erst mindert der Investitionsabzugsbetrag den Gewinn im Jahr vor der Anschaffung. Im Anschaffungsjahr wird die verbleibende Bemessungsgrundlage dann degressiv abgeschrieben. So lässt sich der steuerliche Aufwand gezielt in gewinnstarke Jahre vorziehen.
Sofortabschreibung für GWG
Unabhängig davon gilt: Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können weiterhin sofort im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden. Für die kleine Ausstattung ist das der einfachste Weg.
Wir prüfen für Ihren Betrieb, welche Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, degressiver AfA und Sofortabschreibung die Steuerlast über die Jahre am besten glättet.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die degressive AfA 2026?
Maximal 30 % im ersten Jahr – konkret das Dreifache des linearen Satzes, gedeckelt auf 30 %. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Nach § 7g EStG können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten schon vor der Investition gewinnmindernd abgezogen werden. Voraussetzung: Gewinn maximal 200.000 € und Investition innerhalb von drei Jahren.
Kann ich beides kombinieren?
Ja. Der Investitionsabzugsbetrag senkt den Gewinn vorab, die verbleibende Bemessungsgrundlage wird im Anschaffungsjahr degressiv abgeschrieben.
Was passiert, wenn ich doch nicht investiere?
Der Investitionsabzugsbetrag wird rückwirkend rückgängig gemacht. Der Steuervorteil entfällt und es fallen Nachzahlungszinsen an.
Bis zu welchem Wert kann ich sofort abschreiben?
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können sofort im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.