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Steuer-Rechner

Handwerkerbonus-Rechner (§ 35a EStG)

Wie viel Steuer spart der Kunde? Berechnen Sie die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobs im Haushalt – mit Vergleich zur geplanten Kürzung 2027.

Rechenwerte Stand 25.10.2026kostenlosohne Datenspeicherung
20 % / 1.200 €

Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € (§ 35a Abs. 3 EStG)

20 % / 4.000 €

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung oder Gartenpflege (§ 35a Abs. 2 EStG)

15 % / 900 €

Geplante Kürzung des Handwerkerbonus ab 2027 – Stand 28.10.2026 noch nicht beschlossen

Jahr der Zahlung

Steuerermäßigung gesamt

–

Handwerkerleistungen
–
Haushaltsnahe Dienstleistungen
–
Minijob im Haushalt
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Noch nutzbarer Handwerker-Höchstbetrag
–

So rechnen wir

Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Es gibt drei getrennte Töpfe: Minijobs im Haushalt (20 %, höchstens 510 €), haushaltsnahe Dienstleistungen (20 %, höchstens 4.000 €) und Handwerkerleistungen (20 %, höchstens 1.200 €, also bis 6.000 € Arbeitskosten). Dieselbe Leistung zählt nur in einem Topf.

Die Ermäßigung kann nicht höher sein als die Einkommensteuer des Kunden. Wer keine oder wenig Steuer zahlt, profitiert entsprechend weniger; ein Erstattungsbetrag entsteht nicht. Leistungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (z. B. KfW-Zuschuss), sind ausgeschlossen. Für 2027 rechnet der Rechner mit der geplanten Kürzung des Handwerkerbonus auf 15 % und 900 €.

Mehr dazu: Handwerkerbonus nach § 35a EStG.

Häufige Fragen

Welche Kosten zählen für den Handwerkerbonus?

Nur Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Materialkosten zählen nicht. Deshalb sollten Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.

Kann ich bar bezahlen?

Nein. Die Ermäßigung setzt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Leistenden voraus (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG). Bei Barzahlung entfällt sie vollständig.

Gilt der Höchstbetrag pro Person oder pro Haushalt?

Pro Haushalt. Auch zusammen veranlagte Ehepaare oder zwei Alleinstehende in einem gemeinsamen Haushalt erhalten den Höchstbetrag nur einmal.

Was passiert 2027?

Die Bundesregierung plant, den Handwerkerbonus ab 2027 auf 15 % und höchstens 900 € zu kürzen. Zum Stand 28.10.2026 ist das noch nicht beschlossen. Maßgeblich ist das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Leistung.

Rechtsgrundlagen

  1. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Tätigkeiten

Hinweis: Der Rechner liefert eine vereinfachte Orientierung auf Basis der Rechengrößen mit Stand 25.10.2026. Er ersetzt keine individuelle Berechnung und keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert oder übertragen.

Zahlen sind das eine. Gestaltung das andere.

Passt Ihr Anliegen zu uns, rechnen wir Ihren Fall im Detail durch und zeigen, wo sich Spielraum ergibt.

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Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.