Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG korrigiert einen ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzug, wenn sich die für den Abzug maßgeblichen Verhältnisse eines Wirtschaftsguts innerhalb eines bestimmten Zeitraums ändern (z. B. Wechsel von steuerpflichtiger zu steuerfreier Nutzung). Der Berichtigungszeitraum beträgt grundsätzlich fünf Jahre; bei Grundstücken und Gebäuden verlängert er sich auf zehn Jahre. Ändert sich die Nutzung, wird die Vorsteuer anteilig für die restlichen Jahre nachversteuert oder zusätzlich erstattet.
Kurz erklärt am Beispiel
Wird eine Immobilie, für die voller Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde, nach vier Jahren steuerfrei vermietet, ist die Vorsteuer für die verbleibenden sechs Jahre des 10-Jahres-Zeitraums anteilig zu berichtigen.
Weitere Begriffe
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