Das Teileinkünfteverfahren regelt die Besteuerung bestimmter Beteiligungserträge – etwa Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaftsanteilen, die im Betriebsvermögen gehalten werden. Dabei sind 40 % der Einnahmen steuerfrei, während 60 % dem persönlichen Einkommensteuersatz unterliegen (§ 3 Nr. 40 EStG). Im Gegenzug sind auch die damit zusammenhängenden Betriebsausgaben nur zu 60 % abziehbar. Das Verfahren tritt an die Stelle der Abgeltungsteuer, wenn deren Voraussetzungen nicht greifen oder ein entsprechender Antrag gestellt wird.
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Kurz erklärt am Beispiel
Ein Gesellschafter erhält 10.000 € Ausschüttung im Betriebsvermögen – nur 6.000 € (60 %) sind steuerpflichtig, 4.000 € (40 %) bleiben steuerfrei.
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