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Steuer-Glossar

Sachbezugsfreigrenze

Stand: 20.09.2026

Die Sachbezugsfreigrenze erlaubt es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten monatlich Sachzuwendungen bis 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Typische Beispiele sind Gutscheine oder Guthabenkarten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausgegeben werden. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird der Betrag von 50 Euro im Kalendermonat auch nur geringfügig überschritten, ist der gesamte Sachbezug steuer- und beitragspflichtig. Eine Auszahlung in bar statt einer Sachzuwendung fällt nicht unter die Freigrenze.

Mehr dazu: Mitarbeiter steuerfrei belohnen: Möglichkeiten 2026

Kurz erklärt am Beispiel

Ein Arbeitgeber gibt monatlich einen Gutschein über 50 Euro aus – steuer- und abgabenfrei; bei 51 Euro wäre dagegen der volle Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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