Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Lohnsteuer

Steuer-Glossar

Lohnsteuer

Stand: 20.09.2026

Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn). Der Arbeitgeber behält sie bei jeder Lohnzahlung ein und führt sie für den Arbeitnehmer ans Finanzamt ab (§ 38 EStG). Sie wird auf die spätere Einkommensteuer des Arbeitnehmers angerechnet; zu viel gezahlte Lohnsteuer kann über die Einkommensteuererklärung erstattet werden.

Mehr dazu: Mehr Netto statt mehr Brutto

Kurz erklärt am Beispiel

Vom Bruttolohn eines Angestellten behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ein und überweist sie ans Finanzamt – der Arbeitnehmer erhält nur den Nettolohn ausgezahlt.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.