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Steuer-Glossar

Gemeinkosten

Stand: 20.09.2026

Gemeinkosten sind Kosten, die sich einem einzelnen Auftrag, Produkt oder Kostenträger nicht direkt zurechnen lassen – etwa Miete, Verwaltung, Versicherungen, Buchhaltung oder das Firmenfahrzeug. Sie fallen für den Betrieb insgesamt an und werden deshalb über einen Gemeinkostenzuschlag oder den Stundensatz anteilig auf die Aufträge umgelegt. Das Gegenstück sind die Einzelkosten (z. B. Material für einen bestimmten Auftrag), die sich direkt zuordnen lassen. Vereinfacht gilt: Gemeinkostenzuschlag = Gemeinkosten ÷ Zuschlagsbasis. Wer die Gemeinkosten unterschätzt, kalkuliert seine Preise zu niedrig und arbeitet unbemerkt unter den tatsächlichen Kosten.

Mehr dazu: Stundenverrechnungssatz im Handwerk

Kurz erklärt am Beispiel

Die Werkstattmiete lässt sich keinem einzelnen Kundenauftrag zuordnen – sie zählt zu den Gemeinkosten und wird über den Stundensatz auf alle Aufträge verteilt.

Weitere Begriffe

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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