Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen (§§ 705 ff. BGB). Sie entsteht formlos durch Gesellschaftsvertrag und benötigt kein Mindestkapital. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der GbR grundsätzlich persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – jeder kann also für die volle Schuld in Anspruch genommen werden. Seit dem MoPeG (in Kraft seit 1.1.2024) kann sich eine GbR zudem ins Gesellschaftsregister eintragen lassen (eGbR).
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Kurz erklärt am Beispiel
Zwei Handwerker gründen per Vertrag eine GbR – bleibt eine gemeinsame Rechnung offen, kann der Gläubiger den vollen Betrag von einem einzelnen Gesellschafter fordern.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.