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Steuer-Glossar

Außergewöhnliche Belastungen

Stand: 20.09.2026

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige, außergewöhnlich hohe private Aufwendungen, die einen Steuerpflichtigen stärker treffen als die überwiegende Mehrheit vergleichbarer Personen (§ 33 EStG). Typische Fälle sind Krankheits-, Pflege- oder Bestattungskosten. Steuerlich abziehbar ist nur der Teil, der die individuelle zumutbare Belastung übersteigt; diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder.

Kurz erklärt am Beispiel

Bei 4.000 € selbst getragenen Krankheitskosten und einer zumutbaren Belastung von 1.500 € wirken sich 2.500 € steuermindernd aus.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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