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Steuer-Glossar

Anschaffungskosten

Stand: 20.09.2026

Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (§ 255 Abs. 1 HGB). Dazu zählen neben dem Kaufpreis auch Anschaffungsnebenkosten wie Fracht, Montage oder Notarkosten; Anschaffungspreisminderungen wie Skonti und Rabatte sind abzuziehen.

Mehr dazu: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) richtig abschreiben · Degressive Abschreibung: Der Investitions-Booster

Kurz erklärt am Beispiel

Eine Maschine kostet 10.000 € netto; hinzu kommen 500 € Transport und 300 € Montage. Die Anschaffungskosten betragen 10.800 € und bilden die Grundlage für die Abschreibung.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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