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Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Die Gebäudereinigung ist das beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland: Die Handwerkszählung 2024 des Statistischen Bundesamts weist 34.597 Unternehmen mit 28,45 Mrd. € Umsatz und 1.005.213 Beschäftigungsverhältnissen aus. Nach der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten am 30. Juni 2025 im Wirtschaftszweig 81.2 (Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln) 804.435 Menschen, davon 210.847 ausschließlich im Minijob. Der Branchenmindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 15,00 € je Stunde (Lohngruppe 1) und liegt damit 7,9 % über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € (TV Mindestlohn, GebäudeArbbV 10).
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
Alle Werte sind veröffentlichte Daten der genannten Stelle. Prozentwerte und Quotienten, die so nicht in der Quelle stehen, sind als eigene Berechnung gekennzeichnet.
Kennzahl | Wert | Stichtag / Zeitraum | Quelle |
|---|---|---|---|
Handwerksunternehmen Gebäudereiniger | 34.597 | Berichtsjahr 2024 | Destatis, Handwerkszählung, veröffentlicht im BIV-Magazin Blickpunkt 2/2026, S. 22 |
Umsatz Gebäudereiniger-Handwerk | 28,45 Mrd. € | 2024 | Destatis, Handwerkszählung (Blickpunkt 2/2026) |
Umsatz (Hochrechnung) | 29,47 Mrd. € | 2025 | Hochrechnung der Quartalsberichterstattung Handwerk (Blickpunkt 2/2026) |
Beschäftigungsverhältnisse im Gebäudereiniger-Handwerk | 1.005.213 | 2024 (Jobkonzept) | BIV-Pressemitteilung vom 9.7.2026 auf Basis des Unternehmensregisters |
davon geringfügig beschäftigt | rund 470.000 (46,7 %) | 2024 | |
Betriebe im Wirtschaftszweig 81.2 | 47.431 | 30.06.2025 | Statistik der BA, in BT-Drs. 21/4440 |
Beschäftigte im Wirtschaftszweig 81.2 | 804.435 | 30.06.2025 | Statistik der BA, in BT-Drs. 21/4440 |
davon sozialversicherungspflichtig | 593.588 | 30.06.2025 | wie oben |
davon ausschließlich geringfügig | 210.847 | 30.06.2025 | wie oben |
Branchenmindestlohn Lohngruppe 1 / 6 | 15,00 € / 18,40 € | seit 1.1.2026 | |
Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € / 14,60 € | 2026 / ab 1.1.2027 | |
Minijob-Verdienstgrenze | 603 € / 633 € im Monat | 2026 / ab 1.1.2027 | |
Pauschalabgaben Arbeitgeber, gewerblicher Minijob | 31,17 % zzgl. Unfallversicherung | 2026 | Minijob-Zentrale, Summe eigene Berechnung |
Steuerschuldner bei Reinigung für Reinigungsfirmen | Leistungsempfänger | laufend |
Struktur der Branche
Zwei amtliche Statistiken beschreiben die Branche, und sie zählen unterschiedlich. Die Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts erfasst Unternehmen, die mit dem Gewerbe Gebäudereiniger bei einer Handwerkskammer eingetragen sind. Die Gebäudereinigung ist ein zulassungsfreies Handwerk, für die Gründung ist also kein Meisterbrief nötig. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ordnet dagegen jeden Betrieb nach seinem Schwerpunkt einem Wirtschaftszweig zu. Der Zweig 81.2 umfasst neben der allgemeinen Gebäudereinigung (81.21) auch Spezialreinigung sowie Straßen- und Verkehrsmittelreinigung.
Unternehmen und Umsatz 2015 bis 2025
Jahr | Unternehmen | Umsatz | Beschäftigte |
|---|---|---|---|
2015 | 21.400 | 15,29 Mrd. € | 652.379 |
2016 | 21.400 | 16,34 Mrd. € | 664.774 |
2017 | 22.729 | 17,74 Mrd. € | 682.074 |
2018 | 24.176 | 19,09 Mrd. € | 693.513 |
2019 | 25.706 | 19,45 Mrd. € | 694.605 |
2020 | 26.001 | 19,89 Mrd. € | 685.553 |
2021 | 27.120 | 21,51 Mrd. € | 677.340 |
2022 | 29.311 | 24,39 Mrd. € | 687.595 |
2023 | 31.595 | 27,20 Mrd. € | 696.444 |
2024 | 34.597 | 28,45 Mrd. € | 1.005.213 Beschäftigungsverhältnisse (nicht vergleichbar) |
2025 | – | 29,47 Mrd. € (Hochrechnung) | – |
Quelle: Statistisches Bundesamt, Handwerkszählung bis 2024 und Hochrechnung der Quartalsberichterstattung Handwerk ab 2025, Tabelle in Blickpunkt 2/2026, S. 22. Umsatz dort in Tausend Euro, hier auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Eigene Berechnung auf Basis dieser Tabelle: Von 2015 bis 2024 stieg der Umsatz um 86,1 %, die Zahl der Unternehmen um 61,7 %. Im Durchschnitt erzielte ein Unternehmen 2024 rund 822.000 € Umsatz. Gegenüber 2023 wuchs der Umsatz 2024 um 4,6 %, die Unternehmenszahl um 9,5 %.
Der Durchschnitt verdeckt eine starke Konzentration. Nach Angaben des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) machen Betriebe mit weniger als 500.000 € Jahresumsatz rund 80 % der Unternehmen aus, erwirtschaften aber nur rund 13 % des Umsatzes. Betriebe ab 5 Mio. € Umsatz stellen rund 2 % der Unternehmen und über 54 % des Umsatzes (Blickpunkt 2/2026, S. 22; ein Bezugsjahr nennt die Quelle nicht).
Stimmung 2026
Die Frühjahrs-Konjunkturumfrage 2026 des BIV (250 Mitgliedsunternehmen, 24. März bis 10. April 2026) ist keine amtliche Statistik, zeigt aber die Lage aus Sicht der Betriebe (BIV-Pressemitteilung vom 14.4.2026):
16 % erwarten für 2026 positive Geschäfte, 50 % gleichbleibende, 34 % negative.
49 % verzeichnen einen spürbaren Rückgang bei Kunden oder Aufträgen, 65 % eine Leistungsreduktion durch Kunden.
29 % haben 2025/2026 betriebsbedingt Personal entlassen, 41 % planen dies für 2026/2027.
74 % suchen dennoch Mitarbeitende.
Beschäftigung und Minijobs
Die Beschäftigungsstatistik der BA zählt zum Stichtag 30. Juni sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) und ausschließlich geringfügig Beschäftigte (agB). Minijobber mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung sind in den agB nicht enthalten.
Stichtag | Betriebe | Beschäftigte | davon SvB | davon agB |
|---|---|---|---|---|
30.06.2022 | 44.226 | 802.344 | 580.335 | 222.009 |
30.06.2023 | 45.440 | 807.916 | 585.994 | 221.922 |
30.06.2024 | 46.393 | 804.868 | 587.387 | 217.481 |
30.06.2025 | 47.431 | 804.435 | 593.588 | 210.847 |
darunter allgemeine Gebäudereinigung (81.21), 30.06.2025 | 32.754 | 696.871 | 504.923 | 191.948 |
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Wirtschaftszweig 81.2, Deutschland (Arbeitsort). Werte 2022 bis 2024 aus BT-Drs. 21/1439, Anlage 1, Werte 2025 aus BT-Drs. 21/4440, Anlage 1.
Eigene Berechnungen auf Basis dieser Werte:
Minijob-Anteil: 26,2 % der Beschäftigten im Zweig 81.2 waren am 30.06.2025 ausschließlich geringfügig beschäftigt, in der allgemeinen Gebäudereinigung 27,5 %.
Gewicht in der Gesamtwirtschaft: Der Zweig stellt 1,70 % aller SvB in Deutschland (34.885.488), aber 4,81 % aller agB (4.380.141).
Trend 2022 bis 2025: Die SvB stiegen um 2,3 %, die agB sanken um 5,0 %. Die Zahl der Betriebe wuchs um 7,2 %, die Gesamtbeschäftigung blieb mit plus 0,3 % fast gleich.
Betriebsgröße: Im Schnitt kamen 2025 rund 17 Beschäftigte auf einen Betrieb.
Die Handwerkszählung kommt auf deutlich mehr Minijobs. Von rund 1,0 Millionen tätigen Personen im Gebäudereiniger-Handwerk waren 2024 etwa 470.000 geringfügig beschäftigt, das sind 46,7 % (Destatis). Der Grund ist die Methode: Seit dem Berichtsjahr 2024 zählt das Statistische Bundesamt jedes Beschäftigungsverhältnis einzeln, auch Nebenjobs, und erfasst neben geringfügig entlohnten auch kurzfristig Beschäftigte.
Eine Branchenzahl für die Gebäudereinigung weist der Quartalsbericht der Minijob-Zentrale im Text nicht aus. Insgesamt gab es dort zum 30. Juni 2026 6.705.720 gewerbliche Minijobs, 0,9 % weniger als ein Jahr zuvor.
Wie viele Stunden ein Minijob 2026 zulässt
Bei 603 € Verdienstgrenze und 15,00 € Branchenmindestlohn sind in Lohngruppe 1 höchstens 40,2 Stunden im Monat möglich, in Lohngruppe 6 (18,40 €) rund 32,8 Stunden (eigene Berechnung). 2025 waren es bei 556 € Grenze und 14,25 € Stundenlohn 39,0 Stunden. Mit dem verstetigten Monatslohn nach § 4 LTV (Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12) passen in Lohngruppe 1 höchstens 9 Wochenstunden: 587,25 € im Monat. Details im Beitrag Minijob als Reinigungskraft, eine Berechnung im Einzelfall mit dem Minijob-Rechner.
Löhne und Tarifentwicklung
In der Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Er wird per Verordnung auf alle Betriebe erstreckt, auch ohne Innungs- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Tabelle zeigt die Entwicklung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.
Gültig ab | LG 1 West | LG 1 Ost | LG 6 West | LG 6 Ost | Gesetzlicher Mindestlohn | Abstand LG 1 West zum gesetzlichen Mindestlohn |
|---|---|---|---|---|---|---|
1.1.2015 | 9,55 € | 8,50 € | 12,65 € | 10,63 € | 8,50 € | 12,4 % |
1.3.2016 | 9,80 € | 8,70 € | 12,98 € | 11,10 € | 8,50 € | 15,3 % |
1.1.2017 | 10,00 € | 9,05 € | 13,25 € | 11,53 € | 8,84 € | 13,1 % |
1.3.2018 | 10,30 € | 9,55 € | 13,55 € | 12,18 € | 8,84 € | 16,5 % |
1.1.2019 | 10,56 € | 10,05 € | 13,82 € | 12,83 € | 9,19 € | 14,9 % |
1.1.2020 | 10,80 € | 10,55 € | 14,10 € | 13,50 € | 9,35 € | 15,5 % |
1.12.2020 | 10,80 € | 10,80 € | 14,10 € | 14,10 € | 9,35 € | 15,5 % |
1.4.2021 | 11,11 € | 11,11 € | 14,45 € | 14,45 € | 9,50 € | 16,9 % |
1.1.2022 | 11,55 € | 11,55 € | 14,81 € | 14,81 € | 9,82 € | 17,6 % |
1.10.2022 | 13,00 € | 13,00 € | 16,20 € | 16,20 € | 12,00 € | 8,3 % |
1.1.2024 | 13,50 € | 13,50 € | 16,70 € | 16,70 € | 12,41 € | 8,8 % |
1.2.2025 | 14,25 € | 14,25 € | 17,65 € | 17,65 € | 12,82 € | 11,2 % |
1.1.2026 | 15,00 € | 15,00 € | 18,40 € | 18,40 € | 13,90 € | 7,9 % |
Quellen: Zusammenstellung lohn-info.de, abgeglichen mit Bundesregierung, 17.2.2016 für 2016/2017, 8. GebäudeArbbV für 2021/2022, Deutsche Handwerks Zeitung für 2022 bis 2024 und 10. GebäudeArbbV für 2025/2026. Gesetzlicher Mindestlohn: TK; unterjährige Stufen (1.7.2021: 9,60 €, 1.7.2022: 10,45 €) sind in der Tabelle nicht abgebildet. Letzte Spalte: eigene Berechnung.
Wichtig für die Einordnung:
Lücken: Zwischen zwei Verordnungen galt der Branchenmindestlohn nicht für alle Betriebe, laut lohn-info.de im Januar und Februar 2016 und 2018, von Januar bis März 2021 und im Januar 2025. Die 10. GebäudeArbbV gilt vom 1. Februar 2025 bis 31. Dezember 2026. Tarifgebundene Betriebe zahlten 14,25 € bereits ab 1. Januar 2025.
Entwicklung 2015 bis 2026 (eigene Berechnung): Lohngruppe 1 West plus 57,1 %, Ost plus 76,5 %. Der gesetzliche Mindestlohn stieg im selben Zeitraum um 63,5 %. Der Abstand zwischen beiden schrumpfte von 17,6 % (Januar 2022) auf 7,9 % (2026).
Weitere Lohngruppen 2026: Der Lohntarifvertrag vom 15.11.2024 nennt 15,46 € (LG 2), 15,95 € (LG 3), 16,66 € (LG 4), 19,39 € (LG 7), 20,42 € (LG 8) und 21,64 € (LG 9) (LTV, § 3). Diese Werte schulden nur tarifgebundene Betriebe oder Betriebe, deren Arbeitsverträge auf den Tarif verweisen. Zur Einstufung siehe Lohngruppen in der Gebäudereinigung.
Tarifrunde 2027
Die GebäudeArbbV 10 tritt am 1. Januar 2027 außer Kraft (gesetze-im-internet.de). Der Lohntarifvertrag ist erstmals zum 31. Dezember 2026 kündbar. Stand 22. Oktober 2026 fordert die IG BAU 2 € mehr je Stunde für alle Lohngruppen bei 12 Monaten Laufzeit, Lohngruppe 1 käme damit auf 17,00 €. Der BIV bietet 24 Monate Laufzeit, ab 1. Mai 2027 plus 1,8 % und ab 1. Januar 2028 plus 1,6 %. Die dritte Verhandlungsrunde ist für den 3. November 2026 angesetzt (Deutsche Handwerks Zeitung, 22.10.2026). Ein Branchenmindestlohn für 2027 steht damit noch nicht fest. Als Untergrenze gilt ab 1. Januar 2027 in jedem Fall der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 €. Den aktuellen Stand fasst der Beitrag Tarifvertrag Gebäudereinigung 2026 zusammen.
Steuern und Abgaben 2026/2027
Regel | 2026 | 2027 | Rechtsgrundlage / Quelle |
|---|---|---|---|
Steuerschuldnerschaft bei Reinigungsleistungen | Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, wenn er selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringt | unverändert | |
Nachweis für den Auftraggeber | Bescheinigung des Finanzamts, höchstens drei Jahre gültig | unverändert | |
Kleinunternehmergrenze | 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr | unverändert | |
Branchenmindestlohn LG 1 / LG 6 | 15,00 € / 18,40 € | offen (Tarifrunde läuft) | |
Gesetzlicher Mindestlohn | 13,90 € | 14,60 € | |
Minijob-Verdienstgrenze | 603 € | 633 € | |
Arbeitgeberabgaben gewerblicher Minijob | KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,80 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 % | nicht veröffentlicht | |
Sozialversicherung SvB (gesamt) | KV 14,6 % + Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, RV 18,6 %, AV 2,6 %, PV 3,6 % (Arbeitgeber 1,8 %) | nicht veröffentlicht | |
Steuerfreie Zuschläge | Nacht 25 %, Sonntag 50 %, Feiertag 125 %, 25./26.12. und 1. Mai 150 %, Grundlohn höchstens 50 € je Stunde | unverändert | |
Ausweis-Mitführungspflicht | Gebäudereinigung ausdrücklich genannt (§ 2a Abs. 1 Nr. 6) | unverändert | |
Bußgeld bei Unterschreiten des Branchenmindestlohns | bis 500.000 € | unverändert | |
Bußgeld bei fehlender Arbeitszeitaufzeichnung | bis 50.000 € | unverändert |
„Unverändert“ heißt: Zum Stand 28.10.2026 ist keine Änderung für 2027 beschlossen.
Reverse Charge zwischen Reinigungsfirmen
Beispiel: Ein Reinigungsbetrieb beauftragt einen Subunternehmer mit der Unterhaltsreinigung eines Objekts für 12.000 € netto. Der Auftraggeber legt eine gültige Bescheinigung seines Finanzamts vor, dass er selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringt. Der Subunternehmer stellt dann 12.000 € ohne Umsatzsteuer in Rechnung, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der Auftraggeber meldet 2.280 € Umsatzsteuer (19 %) selbst an und zieht denselben Betrag als Vorsteuer ab. Für einen Endkunden ohne eigene Reinigungsleistungen, etwa eine Hausverwaltung, gilt die Regel nicht. Mehr dazu im Beitrag Reverse Charge in der Gebäudereinigung.
Kontrollen durch den Zoll
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat 2025 bundesweit rund 25.800 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (2024: rund 25.300). Sie leitete rund 98.200 Strafverfahren und mehr als 52.100 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und bezifferte die Schadenssumme auf rund 675 Mio. € (Generalzolldirektion, Jahresbilanz vom 20.2.2026). Zahlen je Branche veröffentlicht der Zoll in PDF-Tabellen auf der Statistikseite der FKS. Die Gebäudereinigung gehört zu den Branchen mit verschärften Pflichten nach § 2a SchwarzArbG. Was bei einer Prüfung passiert, erklärt der Beitrag Schwarzarbeit und FKS-Prüfung.
Was die Zahlen für Betriebe bedeuten
Lohn ist in der Gebäudereinigung der mit Abstand größte Kostenblock. Der BIV beziffert den Lohnkostenanteil am Preis im Schnitt auf 85 % (Branchenreport 2025). Jede Tarifstufe wirkt deshalb fast eins zu eins auf die Kalkulation.
Rechenbeispiel 1: Arbeitgeberkosten je bezahlter Stunde, Lohngruppe 1, 2026
Position | Minijob (gewerblich) | Sozialversicherungspflichtig |
|---|---|---|
Stundenlohn | 15,00 € | 15,00 € |
Arbeitgeberanteil Abgaben | 31,17 % | 21,30 % |
Zusammensetzung | 13 + 15 + 2 + 0,80 + 0,22 + 0,15 | KV 7,30 + Ø-Zusatzbeitrag 1,45 + RV 9,30 + AV 1,30 + PV 1,80 + Insolvenzgeldumlage 0,15 |
Abgaben je Stunde | 4,68 € | 3,20 € |
Kosten je bezahlter Stunde | 19,68 € | 18,20 € |
Eigene Berechnung auf Basis der Sätze von Minijob-Zentrale und TK. Nicht enthalten: Beitrag zur Berufsgenossenschaft, beim SvB die Umlagen U1 und U2 (je nach Krankenkasse), Urlaub, Krankheit und Zuschläge. Die Stunde im Minijob ist für den Betrieb also teurer als die sozialversicherungspflichtige Stunde.
Rechenbeispiel 2: Was die Lohnstufe 2026 kostet
Beispiel: Ein Betrieb beschäftigt 20 Minijobber mit je 9 Wochenstunden und 10 Vollzeitkräfte mit 39 Wochenstunden (regelmäßige Arbeitszeit nach RTV), alle in Lohngruppe 1. Monatslöhne nach der Formel Stundenlohn × Wochenstunden ÷ 5 × 261 ÷ 12.
Position | 2025 (14,25 €) | 2026 (15,00 €) | Mehrkosten je Monat |
|---|---|---|---|
Minijob, 9 Std./Woche (39,15 Std./Monat) | 557,89 € | 587,25 € | 29,36 € Lohn + 31,17 % = 38,51 € |
Vollzeit, 39 Std./Woche (169,65 Std./Monat) | 2.417,51 € | 2.544,75 € | 127,24 € Lohn + 21,30 % = 154,34 € |
20 Minijobber | 770,20 € | ||
10 Vollzeitkräfte | 1.543,40 € | ||
Betrieb gesamt | 2.313,60 € je Monat, 27.763,20 € im Jahr |
Eigene Berechnung, ohne Berufsgenossenschaft, U1/U2 und Zuschläge. Die Minijobs bleiben mit 587,25 € unter der Grenze von 603 €. Auch mit der Grenze von 633 € ab 2027 passen 9 Wochenstunden nur bis zu einem Stundenlohn von 16,16 € (633 € ÷ 39,15 Stunden, eigene Berechnung). Prüfen Sie deshalb vor jeder Tarifstufe die Stunden Ihrer Minijobber und Ihre Preisanpassungsklauseln. Wie Sie den Lohn in einen Stundenverrechnungssatz übersetzen, zeigt der Beitrag Stundensatz in der Gebäudereinigung. CAPSIVERA betreut Reinigungsbetriebe bei Lohnabrechnung und Buchhaltung und arbeitet mit diesen Werten im Alltag.
Methodik und Quellenhinweise
Stand: 28. Oktober 2026. Alle Werte stammen aus den verlinkten, öffentlich zugänglichen Quellen. Eigene Berechnungen sind gekennzeichnet und mit den Ausgangswerten nachvollziehbar.
Handwerkszählung: Erfasst Unternehmen mit mehr als 22.000 € Jahresumsatz und/oder mindestens einer sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigten Person (ZDH). Ab dem Berichtsjahr 2024 gilt das Jobkonzept: Jedes Beschäftigungsverhältnis zählt einzeln, kurzfristig Beschäftigte sind enthalten. Die Werte ab 2024 sind mit den Vorjahren nicht vergleichbar (Destatis).
BA-Beschäftigungsstatistik: Stichtag 30. Juni, Arbeitsort Deutschland, Wirtschaftszweig 81.2 nach WZ 2008. Die BA-Werte stammen aus den Anlagen der Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen (BT-Drs. 21/1439 und 21/4440), die die Statistik der BA unverändert wiedergeben.
Warum die Zahlen abweichen: Handwerkszählung (Handwerksrolle, Jobkonzept, alle geringfügig Beschäftigten) und BA-Statistik (Wirtschaftszweig, nur ausschließlich geringfügig Beschäftigte) messen Verschiedenes. Beide Werte sind richtig, aber nicht addierbar.
Verbandszahlen: Der BIV nennt für 2025 667.489 Beschäftigte, 4,2 % weniger als 2023 (BIV, 14.4.2026). Die Berechnungsgrundlage ist dort nicht erläutert, deshalb steht der Wert nicht in den Tabellen. Der BIV-Branchenreport 2025 nennt auf älterem Datenstand 34.824 Betriebe und ein Umsatzplus von 80,2 % für 2015 bis 2024 (Branchenreport 2025).
Nicht ausgewiesen: Die Minijob-Zentrale weist im Quartalsbericht keine eigene Zahl für die Gebäudereinigung aus. FKS-Ergebnisse je Branche stehen nur in den PDF-Tabellen des Zolls und sind hier nicht übernommen.
Zitiervorschlag: CAPSIVERA, „Gebäudereinigung in Zahlen 2026“, Stand 28.10.2026, capsivera.de/gebaeudereinigung-in-zahlen-2026. Bitte zitieren Sie für einzelne Werte zusätzlich die jeweilige Primärquelle.
Häufige Fragen
Wie viele Beschäftigte hat die Gebäudereinigung in Deutschland?
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit arbeiteten am 30. Juni 2025 im Wirtschaftszweig 81.2 insgesamt 804.435 Menschen, davon 593.588 sozialversicherungspflichtig und 210.847 ausschließlich im Minijob. Die Handwerkszählung 2024 zählt für das Gebäudereiniger-Handwerk 1.005.213 Beschäftigungsverhältnisse, weil sie seit 2024 jeden Job einzeln erfasst, auch Nebenjobs. Die beiden Zahlen messen Unterschiedliches und sind nicht direkt vergleichbar.
Wie viele Reinigungsfirmen gibt es in Deutschland?
Die Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts weist für 2024 34.597 Unternehmen im Gebäudereiniger-Handwerk aus, nach eigener Berechnung 9,5 % mehr als 2023. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zählt im Wirtschaftszweig 81.2 zum 30. Juni 2025 47.431 Betriebe; darin sind auch Spezial-, Straßen- und Verkehrsmittelreinigung enthalten. Rund 80 % der Unternehmen haben laut Bundesinnungsverband weniger als 500.000 € Jahresumsatz.
Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026 und 2027?
Seit 1. Januar 2026 gelten 15,00 € je Stunde in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Die Verordnung GebäudeArbbV 10 tritt am 1. Januar 2027 außer Kraft; über die Löhne ab 2027 verhandeln IG BAU und Bundesinnungsverband noch (dritte Runde am 3. November 2026). Fest steht nur der gesetzliche Mindestlohn von 14,60 € ab 1. Januar 2027 als Untergrenze.
Wie viele Minijobber arbeiten in der Gebäudereinigung?
Am 30. Juni 2025 waren im Wirtschaftszweig 81.2 laut Bundesagentur für Arbeit 210.847 Menschen ausschließlich geringfügig beschäftigt, das sind 26,2 % aller Beschäftigten der Branche. Die Handwerkszählung 2024 kommt auf rund 470.000 geringfügig Beschäftigte, weil sie auch Minijobs als Nebenjob und kurzfristige Beschäftigungen mitzählt. Die Minijob-Zentrale weist keine eigene Zahl für die Branche aus.
Wie viel Umsatz macht die Reinigungsbranche in Deutschland?
Das Gebäudereiniger-Handwerk erzielte 2024 laut Handwerkszählung 28,45 Mrd. € Umsatz. Für 2025 ergibt die Hochrechnung der Quartalsberichterstattung Handwerk 29,47 Mrd. €, ein Plus von 3,6 %. Von 2015 bis 2024 ist der Umsatz nach eigener Berechnung auf Basis dieser Werte um 86,1 % gestiegen.
Muss ich als Reinigungsfirma für Subunternehmer Umsatzsteuer zahlen?
Ja, wenn Sie selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringen, schulden Sie als Auftraggeber die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG (Reverse Charge). Der Subunternehmer stellt dann netto ohne Umsatzsteuer in Rechnung. Als Nachweis dient eine Bescheinigung Ihres Finanzamts, die höchstens drei Jahre gültig ist. Die gezahlte Steuer können Sie in der Regel gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.
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Weiterlesen →Quellen
- Destatis: Struktur der Unternehmen im Handwerk (Handwerkszählung 2024)
- BIV: Blickpunkt 2/2026 – Das Gebäudereiniger-Handwerk in Zahlen (S. 22)
- BIV: Pressemitteilung Neue Beschäftigungsstatistik (9.7.2026)
- BT-Drs. 21/4440 – Beschäftigungsstatistik der BA zum 30.06.2025 (Anlage 1)
- BT-Drs. 21/1439 – Beschäftigungsstatistik der BA 2022–2024 (Anlage 1)
- TV Mindestlohn Gebäudereinigung (GebäudeArbbV 10) – gesetze-im-internet.de
- Minijob-Zentrale: Quartalsbericht II/2026
- Generalzolldirektion: FKS-Jahresbilanz 2025 (20.2.2026)
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.