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Steuer-News · Betriebsfahrzeuge

Firmenwagen & 1-%-Regelung im Handwerk

Wird ein Betriebsfahrzeug auch privat genutzt, muss dieser Vorteil versteuert werden. Die zwei Wege: pauschale 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch. Wir zeigen, was wann günstiger ist, wie E-Fahrzeuge begünstigt werden und worauf Handwerksbetriebe achten sollten.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt vom Einzelfall ab.

Worum geht es?

Wer ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt, hat einen geldwerten Vorteil bzw. eine private Nutzungsentnahme – und die ist steuerpflichtig. Für die Bewertung gibt es zwei Methoden: die 1-%-Regelung und das Fahrtenbuch.

Die 1-%-Regelung

Pauschal wird 1 % des inländischen Brutto-Listenpreises (Neupreis inkl. Sonderausstattung und Umsatzsteuer) pro Monat als privater Nutzungswert angesetzt. Bei Arbeitnehmern kommen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat hinzu.

Vorteil: einfach, kein Aufschrieb. Nachteil: bei geringer Privatnutzung oft zu hoch.

Das Fahrtenbuch als Alternative

Wird ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wird nur der tatsächliche private Anteil der Kosten versteuert. Das lohnt sich, wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich läuft – im Handwerk häufig der Fall. Voraussetzung: lückenlose, zeitnahe Aufzeichnung jeder Fahrt.

E-Fahrzeuge: reduzierte Bemessung

Für reine Elektrofahrzeuge wird die Bemessungsgrundlage stark reduziert:

  • nur 0,25 % des Bruttolistenpreises, wenn dieser eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt,
  • sonst 0,5 %.

Das macht E-Dienstwagen steuerlich besonders attraktiv. Die genauen Grenzen ändern sich – wir prüfen den aktuellen Stand für Ihr Fahrzeug.

Besonderheit im Handwerk

Reine Werkstatt- oder Monteurfahrzeuge (z. B. Kastenwagen ohne realistische private Nutzungsmöglichkeit) können von der 1-%-Regelung ausgenommen sein. Auch die Frage, ob das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (notwendiges Betriebsvermögen), beeinflusst die Methode.

Pauschal die 1-%-Regelung anzusetzen, ist bequem – aber oft teurer als nötig. Ein kurzer Vergleich lohnt sich fast immer.

Beispiel

Ein Transporter hat einen Bruttolistenpreis von 40.000 €. Nach der 1-%-Regelung wären das 400 € pro Monat als privater Nutzungswert – unabhängig davon, wie wenig privat gefahren wird. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung kann ein Fahrtenbuch deutlich günstiger sein. (Beispiel vereinfacht.)

Häufige Fragen

Was kostet die 1-%-Regelung?

Pro Monat wird 1 % des Brutto-Listenpreises als privater Nutzungswert angesetzt, bei Arbeitnehmern zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer für den Arbeitsweg.

1-%-Regelung oder Fahrtenbuch – was ist besser?

Bei geringer Privatnutzung ist meist das Fahrtenbuch günstiger, erfordert aber lückenlose Aufzeichnungen. Bei hoher Privatnutzung ist die 1-%-Regelung oft einfacher.

Wie werden E-Autos behandelt?

Reine Elektrofahrzeuge werden mit nur 0,25 % oder 0,5 % des Bruttolistenpreises angesetzt – abhängig vom Listenpreis.

Gilt die 1-%-Regelung auch für reine Werkstattwagen?

Nicht zwingend. Fahrzeuge ohne realistische private Nutzungsmöglichkeit können ausgenommen sein – das sollte dokumentiert werden.

Firmenwagen nicht teurer versteuern als nötig.

CAPSIVERA rechnet für Ihren Fuhrpark durch, welche Methode günstiger ist – 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch, Verbrenner oder E-Fahrzeug. Spezialisiert auf Handwerk und Gebäudedienstleistung.

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Firmenwagen: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Vergleichen Sie den geldwerten Vorteil beider Methoden – inklusive der reduzierten Sätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Richtwerte, keine individuelle Steuerberatung.

Inländischer Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inkl. USt und Sonderausstattung – auch bei Gebraucht- und Leasingwagen maßgeblich.
Antriebsart
Reine Elektrofahrzeuge bis 100.000 € werden nur mit einem Viertel angesetzt, darüber und Plug-in-Hybride mit der Hälfte.
Einfache Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte in km. Geht mit 0,03 % des Listenpreises je km und Monat in den geldwerten Vorteil ein.
Alle jährlichen Kfz-Kosten: Abschreibung (AfA), Sprit oder Strom, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung und Reparaturen.
Anteil der Privatfahrten (inkl. Arbeitsweg) an der Jahresfahrleistung – nur mit lückenlosem Fahrtenbuch nachweisbar.
Ihr individueller Grenzsteuersatz zur groben Schätzung der Steuerlast auf den geldwerten Vorteil.
Empfehlung
Fahrtenbuch günstiger
6.000 € / Jahr
weniger geldwerter Vorteil pro Jahr
1-%-Regelunggeldw. Vorteil: 9.600 €Steuer ca.: 4.032 €
Fahrtenbuchgeldw. Vorteil: 3.600 €Steuer ca.: 1.512 €

E-Auto: reines Elektrofahrzeug bis 100.000 € Listenpreis → 0,25 %; darüber sowie Plug-in-Hybride → 0,5 %; Verbrenner → 1 %.

Vereinfachtes Vergleichsmodell. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und zeitnah geführt sein; der Arbeitsweg wird steuerlich teils über die Entfernungspauschale berücksichtigt. Keine individuelle Beratung.

Wie wir rechnen – beide Methoden

1-%-Regelung und Fahrtenbuch im Vergleich

  1. 1-%-Regelung: 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises pro Monat für die Privatnutzung.
  2. Zzgl. 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer und Monat für Fahrten Wohnung–erste Tätigkeitsstätte.
  3. Elektro bis 100.000 €: Ansatz nur mit 0,25 % (Viertelung); Elektro über 100.000 € und Plug-in-Hybride: 0,5 % (Halbierung). Schwelle seit 1. Juli 2025 (zuvor 70.000 €).
  4. Fahrtenbuch: geldwerter Vorteil = Gesamtkosten des Fahrzeugs × privater Nutzungsanteil.
  5. Die Steuerschätzung multipliziert den jährlichen geldwerten Vorteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz.