Zum Inhalt springen

Steuer-News · Kfz-Handwerk

Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) einfach erklärt

Wer gebrauchte Fahrzeuge oder Waren von Privatleuten ankauft und weiterverkauft, zahlt Umsatzsteuer oft nur auf die Marge – nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das ist die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Richtig angewendet ein echter Wettbewerbsvorteil im Gebrauchtwagenhandel.

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die Anwendung hängt vom Einzelfall ab.

Was bedeutet Differenzbesteuerung?

Normalerweise unterliegt der gesamte Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Bei der Differenzbesteuerung wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – also Ihre Marge – mit Umsatzsteuer belegt. Das verhindert eine doppelte Belastung bei Gegenständen, die ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurden.

Wann gilt § 25a UStG?

Die Regelung ist für Wiederverkäufer gedacht und greift typischerweise, wenn:

  • Sie bewegliche Gebrauchtgegenstände verkaufen (klassisch: Gebrauchtwagen),
  • die Sie ohne ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft haben – etwa von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder ebenfalls differenzbesteuert.

Für den Kfz-Handel ist das der Standardfall beim Ankauf von privat.

Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Die Umsatzsteuer wird aus der Marge herausgerechnet:

  • Marge = Verkaufspreis − Einkaufspreis
  • Aus dieser Marge wird die Umsatzsteuer (19 %) herausgerechnet.

Auf der Rechnung wird keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen – der Käufer kann entsprechend keine Vorsteuer ziehen.

Rechnung und Aufzeichnungen

  • Kein offener Umsatzsteuerausweis.
  • Hinweis auf die Sonderregelung, z. B.: „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung" bzw. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG.
  • Aufzeichnungspflichten beachten: Ein- und Verkaufspreise je Gegenstand sauber dokumentieren.
Im Kfz-Handel lohnt sich ein klar getrenntes Verfahren für regelbesteuerte und differenzbesteuerte Fahrzeuge – Fehler hier sind ein häufiges Prüfungsthema.

Beispiel

Ein Autohaus kauft einen Gebrauchtwagen von privat für 10.000 € und verkauft ihn für 11.900 €. Die Marge beträgt 1.900 €. Aus dieser Differenz wird die Umsatzsteuer herausgerechnet (19 %), also rund 303 € – statt auf den vollen Verkaufspreis. (Beispiel vereinfacht.)

Vorteile und Grenzen

  • Vorteil: geringere Umsatzsteuerlast bei Ankäufen ohne Vorsteuer, wettbewerbsfähigere Preise.
  • Grenze: Geschäftskunden, die Vorsteuer ziehen wollen, bevorzugen die Regelbesteuerung. Bei manchen Konstellationen kann die Regelbesteuerung günstiger sein – das sollte im Einzelfall gerechnet werden.

Mehr zu unserer Arbeit fürs Kfz-Handwerk finden Sie auf unserer Branchenseite.

Häufige Fragen

Für wen gilt die Differenzbesteuerung?

Für Wiederverkäufer beweglicher Gebrauchtgegenstände, die ohne ausgewiesene Umsatzsteuer eingekauft wurden – typisch im Gebrauchtwagenhandel beim Ankauf von privat.

Wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen?

Nein. Bei der Differenzbesteuerung wird keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen, und der Käufer kann keine Vorsteuer ziehen.

Worauf wird die Umsatzsteuer berechnet?

Nur auf die Marge (Verkaufspreis minus Einkaufspreis), nicht auf den vollen Verkaufspreis.

Kann ich zwischen Differenz- und Regelbesteuerung wählen?

In bestimmten Fällen ja. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall und der Kundenstruktur ab – wir rechnen das für Sie durch.

Gebrauchtwagenhandel sauber besteuern.

CAPSIVERA betreut Kfz-Betriebe und Autohäuser: Differenzbesteuerung, Aufzeichnungen und die Abgrenzung zur Regelbesteuerung – damit in der nächsten Prüfung alles passt.

Kostenloses Erstgespräch vereinbarenPreis ermitteln
Interaktiver Rechner

Differenzbesteuerung berechnen

Sehen Sie, wie viel Umsatzsteuer bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anfällt – nur auf die Marge statt auf den vollen Verkaufspreis. Richtwert, keine individuelle Beratung.

Ankaufspreis des Gegenstands – z. B. ein Gebrauchtwagen, von einer Privatperson ohne ausgewiesene Umsatzsteuer gekauft.
Ihr Wiederverkaufspreis an den Kunden (Endpreis inkl. enthaltener Umsatzsteuer auf die Marge).
Ihr Ergebnis
319,33 €
Umsatzsteuer bei Differenzbesteuerung
Ersparnis gegenüber Regelbesteuerung1.277,31 €
Marge (Verkauf − Einkauf)2.000,00 €
Darin enthaltene Umsatzsteuer319,33 €
Marge netto (Ihr Rohertrag)1.680,67 €
Zum Vergleich: USt bei Regelbesteuerung1.596,64 €

Die Differenzbesteuerung gilt nur für Wiederverkäufer und nur, wenn der Gegenstand ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurde (z. B. von Privat). Die Umsatzsteuer darf nicht offen ausgewiesen werden – der Käufer hat daraus keinen Vorsteuerabzug.

Vereinfachte Berechnung nach § 25a UStG (Einzeldifferenz). Gesamtdifferenz und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Keine individuelle Beratung.

Wie wir rechnen

Differenzbesteuerung Schritt für Schritt

  1. Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis (die Marge) berechnet, nicht auf den vollen Verkaufspreis.
  2. Aus der Brutto-Marge wird die enthaltene Umsatzsteuer mit 19/119 herausgerechnet – es gilt immer der Regelsteuersatz von 19 %.
  3. Voraussetzung: Sie sind Wiederverkäufer und haben den Gegenstand ohne Vorsteuerabzug erworben (z. B. von Privatpersonen oder Kleinunternehmern).
  4. In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden; der Käufer hat daraus keinen Vorsteuerabzug.
  5. Bei negativer oder Null-Marge fällt keine Umsatzsteuer an.