Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Checklisten
  4. Checkliste: Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Checkliste

Checkliste: Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Was Sie laufend, nach Eingang der Prüfungsanordnung und während der Prüfung tun – mit Kasse und Mitwirkungsfristen seit 2025.

Stand: 28.10.202626 PrüfpunktePDF kostenlos

Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.

Laufend vorbereitet sein

  • Bewahren Sie Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher, Abschlüsse und Kassen-Einzeldaten 10 Jahre auf (§ 147 AO).
  • Halten Sie eine aktuelle Verfahrensdokumentation zu Belegerfassung, Buchung und Archivierung bereit.
  • Halten Sie Altdaten nach einem Softwarewechsel bis Fristende lesbar und maschinell auswertbar.
  • Legen Sie Subunternehmerverträge, Freistellungsbescheinigungen und Fahrtenbücher geordnet ab.
  • Klären Sie bekannte Fehler vorher: Ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ist eine Selbstanzeige für deren Umfang gesperrt (§ 371 Abs. 2 AO).

Kasse

  • Melden Sie jede elektronische Kasse binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme über Mein ELSTER (§ 146a Abs. 4 AO).
  • Prüfen Sie das Ablaufdatum des TSE-Zertifikats; eine Kasse ohne gültige TSE kann bis 25.000 € Bußgeld kosten (§ 379 AO).
  • Stellen Sie für jeden Vorgang einen Beleg aus (§ 146a Abs. 2 AO).
  • Führen Sie bei offener Ladenkasse täglich einen Kassenbericht mit Zählprotokoll; ein negativer Kassenbestand darf nicht entstehen.
  • Halten Sie Bedienungsanleitung und Programmierprotokolle bereit und dokumentieren Sie Gründe für Stornos.
  • Rechnen Sie mit einer unangekündigten Kassen-Nachschau während der Geschäftszeiten (§ 146b AO).

Nach Eingang der Prüfungsanordnung

  • Notieren Sie Prüfungszeitraum, Steuerarten, Beginn und Prüfer aus der Anordnung.
  • Tragen Sie jede Frist aus der Anordnung sofort in den Kalender ein.
  • Beantragen Sie bei wichtigen Gründen, etwa Krankheit oder Hochsaison, eine Verlegung des Beginns (§ 197 Abs. 2 AO).
  • Bereiten Sie den Export von Buchhaltungs-, Lohn- und Kassendaten in maschinell auswertbarer Form vor (§ 197 Abs. 3 AO).
  • Vervollständigen Sie Belege: Rechnungen, Verträge, Freistellungsbescheinigungen, Fahrtenbücher und Kassenberichte.
  • Bereiten Sie Erklärungen für Auffälligkeiten vor, etwa schwankende Rohgewinne, hohe Privatentnahmen oder Bareinlagen.
  • Bestimmen Sie eine Auskunftsperson und stellen Sie einen geeigneten Arbeitsplatz unentgeltlich bereit (§ 200 AO).

Während der Prüfung

  • Beantworten Sie Fragen schriftlich und vollständig statt spontan, gerade zu Bargeld, Privatentnahmen und Subunternehmern.
  • Ermöglichen Sie den Datenzugriff; bei Verweigerung droht ein Verzögerungsgeld von 2.500 € bis 250.000 € (§ 146 Abs. 2c AO).
  • Erfüllen Sie ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen binnen eines Monats; sonst 75 € je Tag, höchstens 150 Tage (§ 200a AO).
  • Benennen Sie fehlende Unterlagen offen und mit Begründung; unerklärte Lücken führen zu Schätzungen.

Nach der Prüfung

  • Fordern Sie den Prüfungsbericht vor der Auswertung an und nehmen Sie Stellung (§ 202 Abs. 2 AO).
  • Prüfen Sie die Änderungsbescheide und legen Sie bei Fehlern binnen eines Monats Einspruch ein (§ 355 AO).
  • Planen Sie Nachzahlungszinsen von 0,15 % je vollem Monat ein, Zinslauf ab 15 Monaten nach Jahresende (§§ 233a, 238 AO).
  • Beheben Sie festgestellte Mängel bei Kasse und Buchführung sofort, damit sie sich in der nächsten Prüfung nicht wiederholen.

Wichtige Werte 2026

Wert2026Rechtsgrundlage
Mitwirkungsverzögerungsgeld75 € je Tag, höchstens 150 Tage§ 200a Abs. 2 AO
Frist qualifiziertes Mitwirkungsverlangen1 Monat§ 200a Abs. 1 AO
Verzögerungsgeld Datenzugriff2.500 € bis 250.000 €§ 146 Abs. 2c AO
Nachzahlungszinsen0,15 % je Monat§ 238 Abs. 1a AO
Meldung elektronischer Kassen1 Monat nach Anschaffung/Außerbetriebnahme§ 146a Abs. 4 AO
Bußgeld Kasse ohne TSEbis 25.000 €§ 379 AO
Einspruchsfrist1 Monat nach Bekanntgabe§ 355 AO
Aufbewahrung Belege / Bücher8 / 10 Jahre§ 147 Abs. 3 AO

Ausführlich erklärt

Quellen

  1. § 200a AO – Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen – gesetze-im-internet.de
  2. § 197 AO – Prüfungsanordnung – gesetze-im-internet.de
  3. § 146a AO – Elektronische Aufzeichnungssysteme – gesetze-im-internet.de
  4. § 371 AO – Selbstanzeige – gesetze-im-internet.de
  5. § 238 AO – Höhe der Zinsen – gesetze-im-internet.de

Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 28.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Anfrage stellen – wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns innerhalb von 48 Stunden. Fester Monatsbetrag statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.