Durchlaufende Posten
Behördengebühren im fremden Namen verauslagt: kein Entgelt, keine Umsatzsteuer – und die §-14c-Falle bei falschem Ausweis (§ 10 Abs. 1 S. 5 UStG).
Wissen · Rechnung & Abrechnung
Durchlaufende Posten, der Steuerausweis nach § 14c UStG, die 70-Prozent-Grenze bei Bewirtungen und der Nachlass, der plötzlich auch für Nachträge gelten soll – vier Fehler, die richtig Geld kosten.
Kostenloses ErstgesprächAuslagen, die du im eigenen Namen bezahlst — Deponiegebühren, Gerüstmiete, Fahrtkosten —, sind keine durchlaufenden Posten. Sie sind Teil deines Entgelts und teilen den Steuersatz deiner Hauptleistung. Aus durchlaufenden Posten gibt es umgekehrt für dich auch keinen Vorsteuerabzug.
Entscheidend ist die konkrete Nachlassklausel im Vertrag. Formuliere sie eindeutig — etwa mit dem Zusatz, dass sich der Nachlass ausschließlich auf die Positionen des Hauptauftrags bezieht. Nachtragsangebote gehören schriftlich und vor der Ausführung auf den Tisch, und in der Schlussrechnung werden Nachträge separat ausgewiesen.
Drei Fehler, die in der Rechnung oder auf dem Beleg entstehen – jeweils in unter einer Minute erklärt.
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