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Steuerberater für Zimmerei & Holzbau – SOKA-Bau, § 13b & Abschreibung

Zimmerer und Holzbaubetriebe: Steuerberatung von Abbund und Dachstuhl über SOKA-Bau bis zur degressiven AfA für Maschinen.

Stand: 20.09.2026Festpreis100 % digital

Abbund, Dachstuhl, Holzrahmenbau: Als Zimmerei erbringen Sie klassische Bauleistungen – und stehen damit mitten im Sozialkassenverfahren und in der Steuerschuldumkehr nach § 13b UStG.

Wir sorgen für saubere Umsatzsteuer, korrekte SOKA-Meldungen und Abschreibungen, die Ihre Investitionen in Maschinen und Fuhrpark steuerlich optimal nutzen.

Womit wir Ihren Betrieb unterstützen

  • Laufende Finanzbuchhaltung und digitale Belegverarbeitung

  • Lohnabrechnung inkl. SOKA-Bau-Meldungen für Gesellen und Azubis

  • §-13b-Rechnungen für Abbund-, Dachstuhl- und Montagearbeiten

  • Jahresabschluss und betriebliche Steuererklärungen

  • Abschreibungs- und Investitionsplanung für Maschinen und Fuhrpark

Steuerliche Besonderheiten im Zimmerer- und Holzbauhandwerk

Ob Dachstuhl auf der Baustelle oder vorgefertigtes Holzelement mit Montage: Ihr Gewerk unterliegt den Sonderregeln des Baugewerbes.

§ 13b UStG bei Abbund und Montage

Das Aufstellen von Dachstühlen, Carports oder Holzrahmenkonstruktionen ist eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG. Gegenüber bauleistenden Auftraggebern rechnen Sie netto ab, der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Die reine Lieferung von Holz ohne Einbau bleibt dagegen eine normale Lieferung.

SOKA-Bau: Beiträge zum Sozialkassenverfahren

Zimmereien gehören zum Baugewerbe und sind beitragspflichtig zur SOKA-Bau. Ab 01.07.2026 liegt der Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Tarifgebiet West bei 19,8 % der Bruttolohnsumme (Urlaub 14,7 %, Berufsbildung 1,9 %, Zusatzversorgung 3,2 %), im Tarifgebiet Ost bei 18,3 %.

Bauabzugsteuer nach § 48 EStG

Ohne Freistellungsbescheinigung müssen Auftraggeber 15 % Ihrer Rechnung als Bauabzugsteuer einbehalten. Erst oberhalb der Freigrenzen von 5.000 € bzw. 15.000 € greift der Abzug. Mit der Bescheinigung nach § 48b EStG vermeiden Sie ihn.

Degressive AfA für Maschinen und Fuhrpark

Abbundanlage, Kran, LKW oder Hebebühne: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab 01.07.2025 und vor 01.01.2028 angeschafft werden, gilt nach § 7 Abs. 2 EStG die degressive Abschreibung mit bis zum Dreifachen der linearen AfA, höchstens 30 %. Das zieht Aufwand vor und schafft Liquidität im Anschaffungsjahr. Ergänzend nutzbar: Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) und GWG-Sofortabschreibung bis 800 € netto.

Häufige Fragen

Fällt das Aufstellen eines Dachstuhls unter § 13b UStG?

Ja. Das Errichten von Dachstühlen und Holzkonstruktionen ist eine Bauleistung. Gegenüber Auftraggebern, die selbst Bauleistungen erbringen, rechnen Sie netto ab; die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger.

Was ist mit der reinen Lieferung von Holzelementen?

Liefern Sie nur Material ohne Einbau, ist das eine normale Lieferung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Erst der feste Einbau macht daraus eine Bauleistung nach § 13b UStG.

Lohnt sich die degressive AfA für eine neue Abbundanlage?

In der Regel ja. Für Anschaffungen ab 01.07.2025 bis Ende 2027 können Sie bis zu 30 % im ersten Jahr abschreiben – deutlich mehr als bei linearer AfA. Wir rechnen den Effekt für Ihren Betrieb durch.

Muss meine Zimmerei an die SOKA-Bau melden?

Zimmereien zählen zum Baugewerbe und sind grundsätzlich beitragspflichtig. Wir prüfen Ihre Betriebsart und übernehmen die laufenden Meldungen an die Sozialkassen.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

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