Allgemeine Information der Redaktion Team CAPSIVERA – keine Steuerberatung im Einzelfall, ohne Gewähr.
Eine Reinigungsfirma aus dem Raum Köln bezahlte vier Kräfte, die in der Glasreinigung arbeiteten, nach Lohngruppe 1 mit 15,00 € statt nach Lohngruppe 6 mit 18,40 € je Stunde. Das machte zusammen 816 € Lohn im Monat zu wenig – und weil die Sozialversicherung Beiträge nach § 22 SGB IV auf den geschuldeten Lohn erhebt, waren zwei Minijobs in Wahrheit keine mehr. Der Fall ist anonymisiert; Zahlen und Details sind gerundet bzw. zum Schutz des Mandanten verändert.
Die Ausgangslage
Der Betrieb reinigt Büros, Praxen und Treppenhäuser. Er hat 35 Beschäftigte, davon 28 Minijobberinnen und Minijobber. Seit Anfang 2026 übernimmt er für mehrere Objekte auch die Glas- und Fassadenreinigung, die er vorher an einen anderen Betrieb vergeben hatte.
Für die Glasreinigung setzte der Inhaber vier eigene Kräfte als feste Kolonne ein:
zwei Teilzeitkräfte mit je rund 86 Stunden im Monat,
zwei Minijobberinnen mit je 34 Stunden im Monat.
Zusammen sind das 240 Stunden, im Schnitt 60 Stunden je Kraft. Die vier arbeiteten ausschließlich in der Glaskolonne. In den Arbeitsverträgen stand „Reinigungskraft, Lohngruppe 1“, und so lief auch die Lohnabrechnung: 15,00 € je Stunde.
Aufgefallen ist das zur Jahresmitte 2026, als wir die Lohnbuchhaltung übernahmen und die Stundenzettel mit den Objektlisten abglichen. Bis dahin waren sechs Monate falsch abgerechnet.
Das Problem und die Rechtslage
Die Tätigkeit bestimmt die Lohngruppe
In der Gebäudereinigung gelten für jeden Betrieb zwei Mindestlöhne: 15,00 € für Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) und 18,40 € für Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Sie stehen in § 2 des TV Mindestlohn, der per Verordnung allgemeinverbindlich ist. Eine Tarifbindung ist dafür nicht nötig.
Welche Gruppe gilt, regelt der Anhang mit § 8 Nr. 3 RTV: Maßgeblich ist die überwiegend tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht der Arbeitsvertrag. Wer überwiegend höherwertig arbeitet, ist nach drei Monaten höher einzugruppieren. Bis dahin werden die höherwertigen Stunden zeitanteilig mit dem höheren Lohn bezahlt. Da die vier Kräfte nur Glas reinigten, stand ihnen damit für jede Stunde von Anfang an 18,40 € zu. Alle Gruppen erklärt der Ratgeber Lohngruppen in der Gebäudereinigung.
Wert 2026 | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
Mindestlohn Lohngruppe 1 | 15,00 € | § 2 TV Mindestlohn |
Mindestlohn Lohngruppe 6 | 18,40 € | § 2 TV Mindestlohn |
Minijob-Grenze | 603 € im Monat | |
Übergangsbereich (Midijob) | über 603 € bis 2.000 € | |
Höchststunden Minijob in Lohngruppe 6 | 32 volle Stunden = 588,80 € | 603 € ÷ 18,40 € |
Phantomlohn: Beiträge auf den geschuldeten Lohn
Die Lohnsteuer richtet sich nach dem, was tatsächlich gezahlt wird. In der Sozialversicherung entstehen die Beiträge auf laufenden Lohn dagegen, sobald der Anspruch besteht (§ 22 Abs. 1 SGB IV). Bei einer Betriebsprüfung rechnet die Rentenversicherung deshalb mit 18,40 €, auch wenn nur 15,00 € gezahlt wurden. Diesen nicht gezahlten, aber verbeitragten Lohn nennt man Phantomlohn.
Teuer wird das vor allem wegen § 28g SGB IV: Ein unterbliebener Abzug des Arbeitnehmeranteils darf nur bei den drei nächsten Lohnzahlungen nachgeholt werden. Findet erst eine Prüfung Jahre später den Fehler, trägt der Arbeitgeber in der Regel beide Anteile. Beitragsansprüche verjähren nach vier Jahren, bei Vorsatz nach 30 Jahren (§ 25 SGB IV). Wer den Branchenmindestlohn nicht zahlt, riskiert außerdem ein Bußgeld bis 500.000 € (§ 23 AEntG).
Die Minijob-Grenze
Für die Minijob-Grenze zählt ebenfalls der geschuldete Lohn. Mit 34 Stunden zu 18,40 € lagen die beiden Minijobberinnen bei 625,60 € im Monat und damit über 603 €. Sie waren von Anfang an keine geringfügig Beschäftigten, sondern Beschäftigte im Übergangsbereich, mit Meldungen bei der Krankenkasse statt bei der Minijob-Zentrale.
Was wir gemacht haben
Tätigkeiten erfasst: Wir haben für das erste Halbjahr Stundenzettel, Objektpläne und Einsatzlisten abgeglichen und die Glasstunden je Kraft ermittelt.
Eingruppierung korrigiert: Alle vier Kräfte wurden in Lohngruppe 6 eingruppiert, die Arbeitsverträge per Nachtrag angepasst.
Zurückliegende Monate nachberechnet: Die Abrechnungen von Januar bis Juni haben wir korrigiert. Die Lohndifferenz von 4.896 € brutto wurde mit der nächsten Abrechnung nachgezahlt, die Beiträge über die korrigierten Monate abgeführt.
Minijobs umgemeldet: Die beiden Minijobs haben wir rückwirkend als Beschäftigungen im Übergangsbereich abgerechnet, bei der Minijob-Zentrale ab- und bei der Krankenkasse angemeldet und die Beitragsnachweise berichtigt.
Stunden neu verteilt: In Absprache mit den beiden Beschäftigten arbeiten sie seitdem 32 Stunden im Monat. Das ergibt 588,80 € und liegt wieder unter der Minijob-Grenze. Die frei gewordenen vier Stunden übernahmen die beiden Teilzeitkräfte, die jetzt je 88 Stunden arbeiten.
Stundenverrechnungssatz neu kalkuliert: Die Preise für die Glasobjekte waren auf Basis von 15,00 € kalkuliert. Wir haben die Kalkulation mit 18,40 € neu aufgesetzt. Sie dient dem Inhaber als Grundlage für neue Angebote und für Gespräche über die laufenden Verträge.
Abrechnung umgestellt: Glasstunden laufen seitdem als eigene Lohnart. Arbeitet eine Kraft gemischt, wird jede Glasstunde automatisch mit dem Satz der Lohngruppe 6 abgerechnet.
Das Ergebnis in Zahlen
Position | Vorher (Lohngruppe 1) | Nachher (Lohngruppe 6) |
|---|---|---|
Stundenlohn Glasreinigung | 15,00 € | 18,40 € |
Monatslohn je Teilzeitkraft (86 Std.) | 1.290,00 € | 1.582,40 € |
Monatslohn je Minijobberin (34 Std.) | 510,00 € | 625,60 € |
Lohnsumme der vier Kräfte (240 Std.) | 3.600,00 € | 4.416,00 € |
Mehrlohn je Monat | – | 816,00 € (im Schnitt 204 € je Kraft) |
Nachzahlung für sechs Monate | – | 4.896,00 € |
Status der beiden Minijobs bei 34 Std. | Minijob | Übergangsbereich (über 603 €) |
Minijob ab Neuverteilung (32 Std.) | – | 588,80 € |
Rechenweg: 3,40 € Differenz × 240 Stunden = 816 € im Monat, × 6 Monate = 4.896 €. Hochgerechnet auf ein Jahr wären es 9.792 € Lohn gewesen, auf den bei einer späteren Prüfung Beiträge nachgefordert worden wären.
Die Differenz von 3,40 € je Lohnstunde wirkt im Preis stärker. Mit den Annahmen aus dem Rechenbeispiel im Ratgeber Stundenverrechnungssatz in der Gebäudereinigung (Ausfallzeiten, 25,84 % Lohnnebenkosten, 30 % Gemeinkosten, 8 % Wagnis und Gewinn) steigt der Satz je produktiver Stunde von 32,77 € auf 40,21 € netto – ein Unterschied von 7,44 €. Ihren eigenen Wert ermitteln Sie mit dem Lohnrechner Gebäudereinigung und Ihren Betriebszahlen.
Was andere Betriebe daraus lernen können
Prüfen Sie die Lohngruppe bei jeder neuen Leistung. Wenn Sie Glas-, Fassaden- oder Außenreinigung ins Programm nehmen, gilt für diese Stunden Lohngruppe 6, egal was im Vertrag steht.
Erfassen Sie Glasstunden getrennt. Nur so lässt sich die zeitanteilige Bezahlung und die Drei-Monats-Regel sauber umsetzen und bei einer Prüfung belegen.
Planen Sie Minijobs mit dem richtigen Stundenlohn. In Lohngruppe 6 passen 2026 höchstens 32 volle Stunden in die 603-€-Grenze. Mehr dazu im Ratgeber Minijob als Reinigungskraft.
Korrigieren Sie selbst und zeitnah. Je früher der Fehler auffällt, desto eher lassen sich Arbeitnehmeranteile noch abziehen und desto weniger Monate sind betroffen.
Kalkulieren Sie Glasobjekte mit 18,40 €. Sonst arbeitet jede Glasstunde gegen Ihre Marge.
Typische Fehler in der Praxis
Innenglas pauschal als Unterhaltsreinigung behandelt: Nur einfaches Innenglas, das nicht typischerweise mit Glasreinigungstechnik gereinigt wird, gehört zu Lohngruppe 1.
Minijob-Grenze am ausgezahlten Lohn gemessen: Entscheidend ist der Lohn, der zusteht. Wer zu wenig zahlt, kann die Grenze unbemerkt überschreiten.
Auf die Ausschlussfrist vertraut: Die Sechs-Monats-Frist im TV Mindestlohn betrifft den Lohnanspruch der Beschäftigten, nicht die Beitragsforderung der Sozialversicherung.
Arbeitsvertrag als Beleg gesehen: „Lohngruppe 1“ im Vertrag schützt nicht, wenn die tatsächliche Tätigkeit eine andere ist.
Häufige Fragen
Muss ich Glasreinigern immer 18,40 € pro Stunde zahlen?
Für Glas- und Fassadenreinigung gilt 2026 der Mindestlohn der Lohngruppe 6 von 18,40 € je Stunde, und zwar für jeden Betrieb der Branche. Arbeitet eine Kraft nur teilweise in der Glasreinigung, werden diese Stunden zeitanteilig mit 18,40 € bezahlt; überwiegt die Glasreinigung drei Monate lang, ist sie ganz in Lohngruppe 6 einzugruppieren.
Was ist Phantomlohn in der Gebäudereinigung?
Phantomlohn ist Lohn, der einem Beschäftigten zusteht, aber nicht gezahlt wurde. Die Sozialversicherung berechnet die Beiträge auf den geschuldeten Lohn (§ 22 SGB IV). Wer Glasreinigung nach Lohngruppe 1 bezahlt, muss bei einer Prüfung mit Nachforderungen auf die Differenz zu 18,40 € rechnen.
Wie viele Stunden darf eine Minijobberin 2026 in der Glasreinigung arbeiten?
Höchstens 32 volle Stunden im Monat. 32 × 18,40 € ergeben 588,80 €, 33 Stunden wären mit 607,20 € schon über der Minijob-Grenze von 603 €. Bei Lohngruppe 1 mit 15,00 € sind es rechnerisch 40,2 Stunden.
Was passiert, wenn ein Minijob durch eine Lohnnachzahlung über 603 € kommt?
Maßgeblich ist der Lohn, der regelmäßig zusteht. Liegt er über 603 €, ist die Beschäftigung keine geringfügige, sondern eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit regulären Meldungen bei der Krankenkasse. Das gilt rückwirkend für die Monate, in denen der höhere Lohn geschuldet war.
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Weiterlesen →Quellen
- TV Mindestlohn Gebäudereinigung (GebäudeArbbV 10) – gesetze-im-internet.de
- Anhang: Auszug RTV Gebäudereinigung, § 8 Eingruppierung – gesetze-im-internet.de
- § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung – gesetze-im-internet.de
- § 22 SGB IV – Entstehen der Beitragsansprüche – gesetze-im-internet.de
- § 28g SGB IV – Beitragsabzug – gesetze-im-internet.de
- § 23 AEntG – Bußgeldvorschriften – gesetze-im-internet.de
Hinweis:Verfasst von der Redaktion Team CAPSIVERA. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 29.10.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall und begründet kein Mandatsverhältnis. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.