Erstgespräch anfragen Login: CAPSIVERA OnlineakteLogin: CAPSIVERA Connect
  1. Startseite
  2. Wissen
  3. Glossar
  4. Zusammenfassende Meldung (ZM)

Steuer-Glossar

Zusammenfassende Meldung (ZM)

Stand: 20.09.2026

Die Zusammenfassende Meldung (ZM) ist eine gesonderte Meldung, mit der Unternehmer ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie bestimmte innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und Dreiecksgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln (§ 18a UStG). Angegeben werden die USt-IdNr. der EU-Geschäftspartner und die jeweiligen Bemessungsgrundlagen. Sie ist zusätzlich zur Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben und ermöglicht den EU-weiten Abgleich steuerfreier Geschäfte.

Mehr dazu: Umsatzsteuer & Reverse-Charge für Content Creator

Kurz erklärt am Beispiel

Wer steuerfrei an EU-Unternehmer liefert, meldet deren USt-IdNr. und die Umsätze über die Zusammenfassende Meldung an das BZSt.

Weitere Begriffe

Zum Glossar A–Z

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und gibt den Rechtsstand vom 20.09.2026 wieder. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.

Reden wir über Ihr Geschäft.

Erstgespräch anfragen, ehrliche Einschätzung bekommen, Festpreis statt Stundenabrechnung. Baustelle oder Livestream – egal.

Erstgespräch anfragen

Frag die CAPSIVERA-KI

Steuerfragen für Handwerk, Gebäudedienstleistung & Content Creator – belegt aus unseren Ratgebern, mit Quellen.