Das Land Hessen setzt auf Antrag die 2020 gezahlte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf „Null“ herab, so dass getätigte Sondervorauszahlungen erstattet werden. Den Antrag können Steuerpflichtige formlos oder über ELSTER stellen. Quelle: (Pressemitteilung vom 19.03.2020).

Auch Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen bis auf „Null“ fest.