Steuertipp - Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei - CAPSIVERA Steuerberater

Schüler können in den Ferien im Rahmen eines kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Dauer des Ferienjobs bei einer Arbeitswoche von mindestens fünf Tagen höchstens drei Monate beträgt. Beziehungsweise dürfen bei einer Arbeitswoche unter fünf Tagen gesamt 70 Arbeitstage nicht überschritten werden. Eine geringfügige Beschäftigung liegt jedoch nicht mehr vor, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt 450 € im Monat übersteigt. Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen kurzen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 € im Monat gezahlt, sodass die Vorschriften für die sog. Minijobs anzuwenden sind.

Beispiel:

Schüler Paul arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 20. Juli bis 1. September 2017 montags bis freitags in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von insgesamt 900 €. Infolgedessen entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er nicht mehr als drei Monate arbeitet.

Im folgenden vereinbaren sie am 1. Oktober 2017 , dass Paul fortan für monatlich 450 € weiterarbeitet. Infolgedessen hat der Arbeitgeber ab diesem Tag pauschale Sozialversicherungsabgaben, Pauschalsteuer und Umlagen an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft zu entrichten. Außerdem wird ein Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung einbehalten, sofern Paul keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt.

Hinweis:
Wegen weiterer zu beachtender Vorschriften (z. B. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie) sollte eine Abstimmung mit CAPSIVERA Steuerberater erfolgen. Ebenso stehen wir Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.