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Bundeshilfe für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden.

Ziel:

Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)

Voraussetzung:

Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020. Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.

Höhe der Soforthilfe des Bundes:

  • 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Bundes muss nicht zurückerstattet werden. Kumulierung mit anderen Beihilfen im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden deminimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe der Länder zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Baden-Württemberg

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern, einschließlich Künstler, mit bis zu 50 Beschäftigten gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.

Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:

  • 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Rückzahlung: 

Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Bayern

Antragsberechtigte und Voraussetzungen:

Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler, die ihren Sitz in Bayern haben.

Höhe der Soforthilfe in Bayern:

  • 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 7.500 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 250 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Bayern muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Berlin

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern, einschließlich Künstler, mit bis zu 5 Beschäftigten gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Berlin haben.

Höhe der Soforthilfe in Berlin:

  • Steht noch nicht endgültig fest. Wir werden die Daten aber sofort aktualisieren, sobald hier konkretes zu vermelden ist.

Rückzahlung: 

Die Soforthilfe des Landes Berlin muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können aktuell noch nicht gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Brandenburg

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern mit bis zu 100 Beschäftigten gestellt werden, die ihren Sitz in Brandenburg haben.

Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:

  • 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 2 Beschäftigten
  • 10.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 15 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
  • 60.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 100 Beschäftigten

Rückzahlung: 

Die Soforthilfe des Landes Brandenburg muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Bremen

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern mit bis zu 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz gestellt werden, die ihren Sitz in Bremen und Bremerhaven haben.

Höhe der Soforthilfe in Bremen:

  • 5.000 Euro, in Einzelfällen bis 20.000 Euro

Rückzahlung: 

Die Soforthilfe des Landes Bremen muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Hamburg

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Hamburg haben.

Höhe der Soforthilfe in Hamburg:

  • 2.500 Euro für Antragsberechtigte Einzelkämpfer
  • 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 10.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 250 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Hamburg muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Hessen

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Hessen haben.

Höhe der Soforthilfe in Hessen:

  • 10.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 20.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Hessen muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden, sondern setzt auf der Soforthilfe des Bundes auf.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Mecklenburg-Vorpommern

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Höhe der Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern:

  • Darlehen bis zu 200.000 Euro für Antragsberechtigte

Rückzahlung:

  • Darlehen bis 20.000 Euro, zinsfrei, 5 Jahre Laufzeit
  • Darlehen bis 200.000 Euro, zins- und tilgungsfrei im 1. Jahr, 3,69% p.a. ab 2. Jahr

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Niedersachsen

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Niedersachsen haben.

Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen:

  • 3.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 10.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 30 Beschäftigten
  • 20.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 49 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Niedersachsen muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Nordrhein-Westfalen

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:

  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit 10 bis zu 50 Beschäftigten
  • 2.000 Euro für  Künstler

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Nordrhein-Westfalen muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden und kann als Ergänzung zur Soforthilfe des Bundes beantragt werden.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Rheinland-Pfalz

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:

  • 10.000 Euro Sofortdarlehen für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro Sofortdarlehen zzgl. 30% der Darlehenssumme als Landeszuschuss für Antragsberechtigte mit 10 bis zu 30 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Rheinland-Pfalz muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden, das Sofortdarlehen aber schon. Das Programm ergänzt die Soforthilfe des Bundes.

Beantragung:

Anträge können aktuell noch nicht gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Saarland

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Künstler mit bis zu 10 Beschäftigten, maximal 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme gestellt werden, die ihren Sitz im Saarland haben.

Höhe der Soforthilfe im Saarland:

  • 3.000 Euro bis 10.000 Euro

Rückzahlung: 

Die Soforthilfe des Landes Saarland muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Sachsen

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Sachsen haben.

Höhe der Soforthilfe in Sachsen:

  • Darlehen bis zu 100.000 Euro für Antragsberechtigte

Rückzahlung:

  • Zinslos, 10 Jahre Laufzeit davon 3 tilgungsfreie Jahre

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Sachsen-Anhalt

Aktuell liegt kein Soforthilfe Programm für Sachsen-Anhalt vor.

Schleswig-Holstein

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.

Höhe der Soforthilfe in Schleswig-Holstein:

  • 2.500 Euro für Antragsberechtigte Einzelkämpfer
  • 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 10.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Schleswig-Holstein muss voraussichtlich nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können aktuell noch nicht gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Thüringen

Antragsberechtige und Voraussetzungen:

Anträge können von Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern gestellt werden, die ihren Sitz in Thüringen haben.

Höhe der Soforthilfe in Thüringen:

  • 5.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 10.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 20.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 25 Beschäftigten
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Rückzahlung:

Die Soforthilfe des Landes Thüringen muss nicht zurückerstattet werden. Gegebenenfalls müssen aber Zuschüsse bei Inanspruchnahme der Soforthilfe des Bundes zurückgezahlt werden. Dies gilt es zu überprüfen.

Beantragung:

Anträge können ab sofort gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.