Erfassen Sie Ihre Einnahmen mithilfe eines elektronischen Kassensystems, müssen Sie ab dem 1.1.2020 jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen. Das alleine reicht jedoch noch nicht aus, weil Sie über jeden Verkauf einen Beleg erstellen und Ihren Kunden zur Verfügung stellen müssen (Belegausgabepflicht). Selbst wenn der Kunde keinen Beleg haben will!

Elektronische Kassen: Pflicht zur Belegausgabe ab 1.1.2020 by CAPSIVERA Steuerberater | Unternehmensberater

Sie können sich unter Umständen von der Belegausgabepflicht befreien lassen, wenn es sich um den Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen handelt. Der Antrag muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Das Finanzamt muss Sie nach pflichtgemäßem Ermessen von der Belegausgabepflicht befreien. Nach dem Gesetz ist Voraussetzung, dass die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird. Sogar eine rückwirkender Verzicht auf die Belegausgabepflicht kann bewilligt werden.

Unser Tipp:

Verkaufen Sie Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen, wie das z.B. bei Bäckereien und anderen Geschäften der Fall ist, die in der Struktur vergleichbar sind, sollten Sie möglichst umgehend einen „Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht“ beantragen.

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie gegen die Belegausgabepflicht verstoßen, ist bislang ungeklärt. Nutzen Sie ein elektronisches Kassensystem, mit dem Sie jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen, kann davon ausgegangen werden, dass alle Einnahmen zutreffend erfasst sind und somit eine ordnungsgemäße Buchführung vorliegt.

Bei einem Verstoß gegen die Belegausgabepflicht kann also nicht davon ausgegangen werden, dass ein Mangel der Buchführung vorliegt. Dementsprechend ist das Finanzamt auch nicht berechtigt, Ihre Einnahmen um einen geschätzten Betrag zu erhöhen. Das ist unsere Sichtweise.

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